Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten zum Zwecke der Information der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bei Wahlen und Abstimmungen

Bei Wahlen und Abstimmungen, an denen auch ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger teilnehmen können, dürfen die Meldebehörden die in § 44 Absatz 1 Satz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) bezeichneten Daten (Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschrift) sowie die Angaben über die Staatsangehörig-keiten dieser Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nutzen, um ihnen Informationen von Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zuzusenden, vgl. § 2 Absatz 3 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundes-meldegesetz (BW AGBMG).

Die betroffenen Personen haben das Recht, der Nutzung ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadtverwaltung Philippsburg, Bürgerbüro, Rote-Tor-Straße 6-10, 76661 Philippsburg eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

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