Änderung der Corona-Verordnung zum 02. Mai 2022

Mit Beschluss vom 26.04.2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert (1. Änderung der 12. CoronaVO). Die Verkündung erfolgt am 29.04.2022. Die Änderung tritt damit am 2. Mai 2022 in Kraft.

Die wesentliche Punkte der neuen Verordnung für Sie im Überblick:

  • Verlängerung der Verordnung bis zum 30. Mai 2022.

  • Aufhebung der Maskenpflicht in Zahnarztpraxen, da das Bundesgesundheitsministerium zwischenzeitlich klargestellt hat, dass diese nur in Arztpraxen gelten soll.

Konsolidierte Fassung der CoronaVO, gültig ab 2. Mai 2022

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