Änderung der Corona-Verordnung zum 11. September 2021

Am Samstag, 11.09.21, wurde die erste Änderungsverordnung zur CoronaVO notverkündet. Durch die Änderung tritt die 10. CoronaVO statt am 13. September 2021 erst am 20. September 2021 außer Kraft. Die Begründung zur Änderungsverordnung ist beigefügt.

Die 11. CoronaVO wurde aus rechtlichen Gründen nicht wie ursprünglich angedacht am Samstag beschlossen, sondern erst nach in Kraft treten der Änderungen zum Infektionsschutzgesetz (§ 28a IfSG).  Nach derzeitigem Stand ist mit einer Beschlussfassung der 11. CoronaVO Mitte nächster Woche zu rechnen.

Begründung zur ersten Änderungsverordnung vom 11. September 2021
1. Änderungsverordnung zur 10. CoronaVO
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)

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