Änderungen der Corona-Verordnung zum 01. März 2021
Mit Beschluss vom 26. Februar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert.
Vom 1. März an dürfen Friseure und Barbershops sowie Gartencenter, Gärtnereien und Blumenläden unter Einhaltung der Hygienevorschriften für den Einzelhandel wieder öffnen. Zudem ist die praktische Fahrausbildung und Fahrprüfung wieder möglich. Dies ist in der am 26. Februar 2021 von der Landesregierung geänderten Corona-Verordnung festgeschrieben. Die Änderungen treten am 1. März 2021 in Kraft.
Download:
Neunte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung
Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg