Änderungen der Corona-Verordnung zum 08. März 2021

Mit Beschluss vom 7. März 2021 hat die Landesregierung eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erlassen. Die neuen Regelungen gelten ab 8. März 2021.

Weitere Informationen zu den Grundlegenden Lockerungen ab dem 8. März 2021 erhalten Sie auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg.

 

Download:
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2

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