Änderungen der Corona-Verordnung zum 08. März 2021
Mit Beschluss vom 7. März 2021 hat die Landesregierung eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erlassen. Die neuen Regelungen gelten ab 8. März 2021.
Weitere Informationen zu den Grundlegenden Lockerungen ab dem 8. März 2021 erhalten Sie auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg.