Änderungen der Corona-Verordnung zum 18. Januar 2021

Vierte Änderungsverordnung der Landesregierung zur Coronaverordnung notverkündet

Das Land hat am 16.01.2021 die Änderung der CoronaVO zur Anpassung der Regelung bezüglich dem Betrieb von Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (§ 1f CoronaVO) beschlossen und notverkündet. Neben redaktionellen Änderungen ist auch eine inhaltliche Anpassung in § 1h CoronaVO (Einschränkungen für Krankenhäuser, Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und ambulante Pflegedienste), sowie die Zulassung von Abholung und Rückgabe von Medien in allen Bibliotheken (§ 1d Abs. 1Nr. 6 CoronaVO) erfolgt.

Die Änderungen treten am 18. Januar 2021 in Kraft.


Download:
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2
Vierte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung

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