Allgemeinverfügung der Stadt Philippsburg über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte

KEINE AUSGANGSSPERRE - Aber Niederlassungs- und Betretungsverbot

Soeben habe wir landkreisweit ein Betretungsverbot für öffentliche Orte in Philippsburg angeordnet. Die Entscheidung erfolgte in Abstimmung und auf Empfehlung des Landratsamtes Karlsruhe. Danke an unseren Landrat Dr. Christoph Schnaudigel für seine entschlossene und besonnene Führung. 

Ab, 21.03.2020, 0.00 Uhr gilt ein Niederlassungs- und Betretungsverbot für öffentliche Flächen:

  • Das heißt, dass man unterwegs sein kann, aber einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten muss.
  • Gruppenansammlungen sind schon durch die bisherige Rechtsverordnung des Landes nicht erlaubt. Der Markt als Mittel zur Versorgung und Handwerker auf Baustellen sind hiervon nicht betroffen.
  • Darüber hinaus sperren wir nun weitere öffentliche (Grün)Flächen.
  • Die Abstandregel gilt nicht für Personen in häuslicher Gemeinschaft (Familie).

Dies ist keine Ausgangssperre sondern ein Niederlassungsverbot. Trotzdem wird dringend empfohlen, zu Hause zu bleiben!

Download:
Allgemeinverfügung über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte in Philippsburg
Info: Landkreis empfiehlt den Städten und Gemeinden ein Betretungsverbot umzusetzen

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