Antragsstart der Novemberhilfen
Die Corona-Novemberhilfe kann ab sofort beantragt werden
Die vom Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) und dem Bundesfinanzministerium (BMF) verantworteten Novemberhilfen können seit 29.11.2020 beantragt werden. Nach dem MPK-Beschluss vom 25.11.2020 sollen diese Novemberhilfen auch auf den Dezember ausgeweitet werden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat sich mit beigefügtem Schreiben zur Konkretisierung der Anwendung der Vollzugshinweisen zu den Novemberhilfen an das BMF gewendet. Dabei geht es
insbesondere um das Antragsverfahren, die die Auslegung des Begriffs „Öffentliche Unternehmen“ sowie das Konsolidierungsgebot bezüglich der Umsätze für Sparten eines Unternehmens.
Weitere Informationen zur Novemberhilfen finden sie unter
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Novemberhilfe/novemberhilfe.html