Bürgermeister Martus zur Lage in Philippsburg I 10.12.2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in Baden-Württemberg haben wir für das gesamte Land den Schwellenwert von über 160 Infektionen pro 100.000 EinwohnerInnen innerhalb von 7 Tagen überschritten:

Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 160,2 für Baden-Württemberg (Stand: 09.12.2020, 16.00 Uhr).

Vorab die wöchentlich AKTUELLEN Fallzahlen für Philippsburg und den Landkreis Karlsruhe zu Ihrer Information (Stand 10.12.2020, 00.00 Uhr):

  • Philippsburg: ca. 150 Personen sind als Kontaktpersonen in Quarantäne. Hierunter fallen auch einzelne Grundschüler aus allen Grundschulen, derzeit sind 44 aktive (positiv getestete) Fälle zu verzeichnen.

  • Landkreis Karlsruhe: +139 aktive (positiv getestete) Fälle zum Vortag, 1.381 aktuelle Fälle, bislang insgesamt 6.024 als positiv erfasste Fälle, 159 verstorbene Personen, 7-Tage-Inzidenz liegt bei 145,6.

Baden-Württemberg verzeichnete +4.042 Infektionen, die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 160,2 und die Bundesrepublik Deutschland verzeichnet mit +23.679 Neuinfektionen ein sehr hohes Niveau. Bundesweit liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 149,7.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg hat am 04.12.2020 eine Hotspotstrategie erlassen. Der Erlass des Sozialministeriums legt nun fest, dass bei einer landkreisbezogenen 7-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und einem diffusen Infektionsgeschehen weitere einschränkende Maßnahmen per Allgemeinverfügung zu regeln sind, sofern dieser Inzidenzwert mindestens in den letzten drei Tagen in Folge überschritten ist.

Die einzelnen Maßnahmen können Sie aus der beiliegenden Pressemitteilung zum Erlass der Landesregierung zur Hotspotstrategie entnehmen. Für die Feststellung des Überschreitens der Inzidenz von 200/100.000 Einwohnern ist der Lagebericht des Landesgesundheitsamts zu Grunde zu legen. Ausnahmen können nur aus wichtigem Grund im Einzelfall und im Einvernehmen mit dem Sozialministerium zugelassen werden. Sobald der 7-Tage-Inzidenz-Wert fünf Tage in Folge unter 200/100.000 Einwohnern liegt, ist die Allgemeinverfügung wieder aufzuheben.

Bei der Anknüpfung der Inzidenz sind Stadtkreise getrennt von den entsprechenden Landkreisen zu betrachten. Dies bedeutet, dass gegebenenfalls unterschiedliche Regelungen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe gelten.

Sollten die Inzidenzzahlen im Landkreis Karlsruhe weiter steigen, ist nicht auszuschließen, dass wir gegebenenfalls auch über die Weihnachtsfeiertage den Erlass des Sozialministeriums umzusetzen haben.

Darüber hinaus plant das Sozialministerium eine zeitnahe Verhängung eines Alkoholkonsumverbots in Innenstädten und sonstigen öffentlichen Orten.

Die Kanzlerin Angela Merkel hat in ihrer Regierungserklärung mehr als eindringlich und schon fast flehentlich gemahnt, im Kampf gegen die Corona-Pandemie die Anstrengungen zu verstärken.

Wir rechnen damit, dass spätestens nach Weihnachten der nächste Lockdown kommen wird. Der Landrat des Landkreise Karlsruhe hat die Ortspolizeibehörde der Stadt Philippsburg schon eindringlich gebeten, auch an den Weihnachtstagen für Maßnahmen erreichbar zu sein.

Im Zweifelsfall wird dann der Landrat des Landkreises Karlsruhe bei einem Überschreiten der 200er Marke über weitergehende Maßnahmen durch eine entsprechende Allgemeinverfügung entscheiden.

Die nächsten Tage werden zeigen, wie viele Bundesländer bzw. Landkreise aufgrund der Inzidenz schon nächste Woche mit einschneidenden Verfügungen beginnen müssen.

Wir haben vor diesen Hintergrund leider schon unser zur Tradition gewordenes Treffen am Heiligen Abend auf dem Friedhof abgesagt. Dieses Jahr werden wir uns offiziell nicht bei weihnachtlichen Liedern, gespielt von der Stadtkapelle Philippsburg, treffen können.

Darüber hinaus werden wir, wie von der Landesregierung gewünscht, vom 23.12.2020 bis voraussichtlich 03.01.2021 unsere städtischen Einrichtungen geschlossen halten. In dringenden Notfällen stehen wir natürlich zur Verfügung.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

bitten erledigen Sie alle Ihre Angelegenheiten noch vorher. Soweit es geht, sollte dies auch kontaktlos per Mail, schriftlich oder telefonisch erfolgen.

Wir wollen damit unseren Beitrag zur Kontaktvermeidung leisten. Bereits jetzt sind die Rathäuser nur nach telefonischer Voranmeldung zu erreichen.

Doch es gibt auch „Hoffnung am Ende des Tunnels“, wie es Kanzlerin Merkel gestern in ihrer Regierungsansprache ausdrückte. Der Impfplan für Deutschland steht. Voraussichtlich werden es mehr als 430 Impfzentren sein, die meisten Standorte sind schon fix und die Planungen abgeschlossen.

Nach wie vor finden aber viele Infektionen im Familienkreis statt.

Mit Abstand erreicht man am Meisten und zeigt im Moment die meiste Nähe!

Des Weiteren ist eine Erzieherin positiv getestet und eine Kindergartengruppe in Quarantäne.

Deshalb halten Sie sich bitte auch bzw. gerade im familiären Umfeld an die AHA+A+L-Regeln und geben damit dem Virus keine Chance. Leider fühlt sich das Virus gerade bei engem Kontakt sehr wohl und breitet sich dort sehr gerne aus.

Ergänzend hierzu bitte ich Sie, unbedingt die Corona-Warn-App zu installieren, zu nutzen und schnell zu handeln, sobald man eine Meldung erhält. Diese kann man nach einem Corona-Test auch nutzen, um schneller über das Ergebnis informiert zu werden.

Vor allem sollten Sie, sobald Sie positiv getestet wurden, über die Corona-Warn-App und auch telefonisch, unverzüglich Ihre möglichen Kontakte informieren.

Damit unterstützen Sie maßgeblich die Kontaktverfolgung und helfen aktiv bei der Virusbekämpfung mit.

Gerade von unseren Kindern und Jugendlichen wird in dieser Zeit viel abverlangt. So sind die sozialen Kontakte gerade in diesem Alter besonders wichtig. Aber nicht nur das, vor allem die Unterstützung und Beratung durch pädagogische Fachkräfte ist besonders gefordert. Deshalb hat sich das Land Baden-Württemberg mit der Corona-Verordnung für die Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit klar positioniert. Die Einrichtungen der offenen Kinder und Jugendarbeit können weiterhin unter Auflagen geöffnet bleiben. Die Stadt Philippsburg hat sich dem angeschlossen.

In den Jugendzentren gelten unter anderem folgende Regeln:

  • Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (ab dem 7. Lebensjahr)
  • Abstand halten
  • Begrenzung der Teilnehmerzahl
  • Dokumentationspflicht
  • regelmäßiger Luftaustausch in den Räumen
  • regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen

Die Beratungsangebote der MitarbeiterInnen der Jugendzentren sind so wichtig, dass sie auch weiterhin vor Ort für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen sollen. 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

"Nicht das Beginnen wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten."

Mit diesem Zitat von Katharina von Siena danke ich Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Durchhaltevermögen bei all den Corona-Maßnahmen zu unserem Schutz.

Ich wünsche Ihnen weiterhin eine besinnliche Vorweihnachtszeit.

Den erkrankten Personen wünsche ich eine baldige Genesung, und den Personen in Quarantäne Gelassenheit und Durchhaltevermögen.

Bleiben bzw. werden Sie gesund,

Ihr

Stefan Martus
Bürgermister

PS: Bitte beachten Sie die im Anschluss abgedruckten Pressemittelungen des Landes Baden-Württemberg

 


Download:
Pressemitteilung: Hilfsprogramme für besonders betroffene Branchen und junge Unternehmen werden verlängert
Pressemitteilung: Bund und Land verlängern Corona-Hilfsprogramm für gemeinnützige Organisationen bis 30. Juni 2021
Pressemitteilung: Erlass der Landesregierung zur Hotspot-Strategie

Zurück