Bürgermeister Martus zur Lage in Philippsburg I 13.08.2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
um den Coronavirus ist es in den letzten Wochen in der hiesigen Region relativ ruhig geworden. Auf kommunaler Ebene konnten in zahlreichen Gesprächen mit den Einrichtungen und Vereinen Regelungen getroffen werden, welche das gesellschaftliche Leben, unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben und Schutzmaßnahmen wieder teilweise ermöglichte. Trotz alledem ist die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben oberstes Gebot.

Die ersten Reiserückkehrer sind wieder zurück und haben als Urlaubsmitbringsel leider auch den Coronavirus im Gepäck gehabt. Seit 14. Juli 2020 hatten wir keine nachgewiesen Infektion mit dem Coronavirus mehr. Vorgestern bekamen wir eine Infektion bei einem Kind gemeldet, welches sich mit seinen Eltern im Urlaub befand. Das Testergebnis stammt vom 7. August 2020. Die komplette Familie befindet sich in häuslicher Isolation. Die Infektionskette ist geschlossen.

Wenn es so bleibt und es nicht lokal in der Gemeinde oder im Landkreis verstärkt zu Neuinfektionen kommt, kann der Virus mit Quarantäneanordnungen eingedämmt werden. Sollte es ein unkontrolliertes Infektionsgeschehen geben, ist die Gemeinde als Ortspolizeibehörde, in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landratsamtes Karlsruhe, gefordert. Möglicherweise sind dann gewisse Einschränkungen bis hin zu Schließungen von Einrichtungen die Folge.

Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben. Dort haben sie sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig abzusondern. Dies gilt auch dann, wenn die Einreise zunächst in ein anderes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland erfolgte (z.B. Landung auf dem Flughafen in Frankfurt). Weiter ist geregelt, dass es diesen Personen in dem 14-Tages-Zeitraum der Absonderung nicht gestattet ist, Besuch von anderen Personen zu empfangen; ausgenommen sind Personen die zu ihrem Hausstand gehören.

Auch sind diese Personen verpflichtet, unverzüglich die zuständige Behörde, in diesem Falle das Ordnungsamt der Stadt Philippsburg, zu kontaktieren und auf das Vorliegen der Verpflichtung hinzuweisen. Für die Zeit der Absonderung unterliegen die entsprechenden Personen der Beobachtung bzw. Kontrolle der Behörden (Ordnungsamt der Stadt Philipps-burg bzw. Gesundheitsamt des Landratsamts Karlsruhe).

Die Einstufung der Risikogebiete, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, werden durch das Sozialministerium des Landes nach einer gemeinsamen Risikoanalyse und Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums vorgenommen. Dabei entscheiden die Ministerien in Abstimmung bzw. Anlehnung an die Vorgaben des Robert-Koch-Institutes (RKI).

Risikogebiete sind ein Land oder eine Region außerhalb Deutschlands, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. (Die Liste der aktuellen Risikogebiete sind auf der Homepage des Sozialministeriums zu finden: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/risikogebiete/)

Weiten Raum nahmen in den vergangenen Tagen die Diskussionen zu den Corona-Testungen ein. So ist die in der Anlage abgedruckte Verordnung in Kraft getreten, welche Reiserückkehrer aus Risikogebieten dazu verpflichtet, sich innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise oder innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise testen zu lassen. Alle nicht negativ getesteten Reisenden müssen sich direkt in ihren Zielort begeben. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, gilt eine häusliche Quarantäne. Die entsprechenden Testergebnisse müssen binnen 72 Stunden dem zuständigen Gesundheitsamt vorgelegt werden. Die Kosten für den Test werden vom Bund übernommen.

Ein negatives Testergebnis kann aber immer nur eine Momentaufnahme darstellen, aus diesem Grund ist binnen 5 bis 7 Tagen nach dem Test eine Wiederholungstestung sinnvoll. Wer nicht aus einem Risikogebiet einreist, kann sich auf freiwilliger Basis ebenfalls innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise kostenlos testen lassen.

Die Verwaltung empfiehlt allen Reisenden, die für diese Tage angekündigten gesetzlichen Vorgaben aufmerksam zu verfolgen.

Gerade in der Ferien- und Urlaubszeit mit vielfältigen Reisemöglichkeiten gilt es, sorgsam mit der eigenen Gesundheit und der Gesundheit von anderen umzugehen. Gehen Sie bewusst und sorgsam in den Urlaub, achten Sie auf die Hygiene- und Abstandsregelungen und meiden Sie Orte oder Menschenansammlungen, wo Sie zu sich selbst sagen müssten, „hier fühle ich mich nicht wohl.“ „Unbeschwert Urlaub machen“ sieht anders aus, aber im Bewusstsein des Coronavirus sollte jeder Einzelne dazu beitragen, Infektionen oder gar eine zweite Welle zu vermeiden – vielen Dank!

Helfen Sie alle mit, damit wir nach den Sommerferien in Baden-Württemberg in einen einigermaßen infektionsfreien Schul- und Kindergartenbetrieb starten können.

Bleiben Sie mit ihren Angehörigen bitte auch „im Urlaub“ gesund

Ihr


Stefan Martus
Bürgermeister

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