Bürgermeister Martus zur Lage in Philippsburg I 14.05.2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wenn Sie diese Zeilen lesen, sind aller Voraussicht nach die beiden Kühltürme auf dem Gelände des Kernkraftwerkes Philippsburg verschwunden. Eine weithin sichtbare Landmarke für die Region gibt es nicht mehr. Ursprünglich war geplant, dieses Ereignis für eine breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen, doch auch hier haben uns Corona bzw. das bestehende Kontaktverbot bis 5. Juni 2020 und das Verbot von Großveranstaltungen einen Strich durch die Rechnung gemacht. Ein Verschieben bis September bei ungewissem Ausgang, ob dort wieder eine Großveranstaltung möglich ist, wäre volkswirtschaftlich nicht zu vertreten gewesen. Ein „Sprengtourismus“ mit einer Vielzahl von Menschen aus ganz Deutschland nach Philippsburg ist in der jetzigen Situation auch nicht zu vertreten.

Aber es gibt auch einiges Positives zu vermelden, denn seit vier Tagen in Folge gibt es keinen nachgewiesenen akuten Coronafall in Philippsburg. Unser diszipliniertes Verhalten zum Thema Hygiene wirkt. 

Wie erwartet und angekündigt wurden ab dieser Woche bzw. werden in den kommenden Wochen zahlreiche weitere Erleichterungen erfolgen.

Diesmal sind die Änderungen derart vielfältig, dass ich allenfalls versuchen kann, einen Überblick auf die wichtigsten Änderungen zu geben. Es zeigt sich nun erst in der Praxis, dass die ersehnte Rückkehr zur Normalität deutlich aufwendiger von statten geht, als die bisher angeordneten Einschränkungen. Jeder weitere Schritt in Richtung Normalität bringt einen großen Aufwand an Organisation und Abstimmung untereinander mit sich. 

Ich habe Ihnen deshalb am Ende des Textes einen Link mit einem guten Überblick in Frage/Antwort-Form von der Landesregierung eingestellt. 

Seit vergangenem Montag, 11. Mai 2020, gelten folgende Änderungen: 

  • Im ÖFFENTLICHEN RAUM dürfen Sie auch mit den Personen eines weiteren Haushalts unterwegs sein. So können Sie sich mit einer weiteren Familie oder den BewohnerInnen eines weiteren Haushalts im öffentlichen Raum treffen. Diese Regelung (Einschränkung allgemeiner Kontakte) gilt zunächst bis zum 5. Juni 2020. 
  • In PRIVATEN RÄUMEN sind nun nicht mehr nur direkte Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel), sondern zusätzlich auch Geschwister (Seitenlinie) und deren Nachkommen (also Kinder und Enkel) von der Fünf-Personen-Grenze bei Ansammlungen im nichtöffentlichen Raum ausgenommen. Hinzukommen dürfen dann noch Personen aus einem anderen Haushalt. Es können sich demnach wieder zwei befreundete Familien treffen. 
  • MUSIKSCHULEN und JUGENDKUNSTSCHULEN können einen eingeschränkten Betrieb aufnehmen.
  • FAHRSCHULEN können wieder den Betrieb aufnehmen, ebenso Flugschulen.
  • SONNENSTUDIOS dürfen wieder öffnen (Hygienevorschriften werden zeitnah veröffentlicht).
  • MASSAGESTUDIOS, KOSMETIKSTUDIOS, NAGELSTUDIOS, TATTOO-STUDIOS und PIERCING-STUDIOS dürfen wieder öffnen (Hygienevorschriften werden zeitnah veröffentlicht).

  • In FRISEURSALONS sind gesichtsnahe Dienstleistungen wie Bartpflege, Wimpern färben und Augenbrauen zupfen wieder erlaubt. Auch Kosmetikstudios dürfen diese Arbeiten durchführen.
  • VERGNÜGUNGSSTÄTTEN wie Spielbanken, Spielhallen sowie Wettvermittlungsstellen dürfen unter Hygieneauflagen wieder öffnen. Sie dürfen aber keine gastronomischen Angebote anbieten.
  • FREILUFT-SPORTANLAGEN für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Bolzplätze fallen nicht darunter, sie bleiben bis auf weiteres geschlossen.
  • FREILUFT-SPORT mit TIEREN kann unter Auflagen wieder stattfinden, etwa Reitanlagen und Hundeschulen.
  • SPORTBOOTHÄFEN dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wieder den Betrieb aufnehmen.
  • Die ALLTAGSMASKEN sind nicht nur in Läden und im Nahverkehr, sondern auch im Personenfernverkehr (Züge der DB AG) zu tragen sowie in Flughafengebäuden.

Ab Montag, 18. Mai 2020, geltende folgende weitere Änderungen: 

  • SPEISEGASTSTÄTTEN dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Bis dahin ist wie bisher nur der Außer-Haus-Verkauf möglich. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an unser Ordnungsamt wenden:
    - Leitung - Mario Berny: Tel. 87-123
    - stellv. Leitung - Timo Tirolf: Tel. 87-125 
  • FREIZEITEINRICHTUNGEN im Freiluftbereich, etwa Ausflugsziele, für die Eintrittsgeld zu entrichten ist, dürfen unter Auflagen öffnen. Das gilt nicht für Freizeitparks. 
  • CAMPINGPLÄTZE dürfen wieder öffnen für Übernachtungen in Wohnwagen, Wohnmobilen oder festen Mietunterkünften. Dabei muss eine Selbstversorgung ohne die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen erfolgen. 
  • Die Beherbergung in FERIENWOHNUNGEN und vergleichbaren Wohnungen wird wieder zugelassen. Dabei muss eine Selbstversorgung ohne Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen erfolgen. 
  • Eine LOCKERUNG der BESUCHSVERBOTE in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen wird es ebenfalls geben. Die konkreten Regelungen werden durch das Sozialministerium bekanntgegeben. 

NACH PFINGSTEN sollen weitere Lockerungen folgen, etwa für FITNESSTUDIOS, TANZSCHULEN und KLETTERHALLEN sowie INDOORSPORTHALLEN. Aktuell gilt für diese Bereiche die Anordnung der Schließung bis zum 24. Mai 2020.

Genauere INFORMATIONEN zur aktuellen Fassung der Corona-Verordnung des Landes und die Veränderungen ab 11. und 18. Mai 2020 und voraussichtlich nach Pfingsten finden Sie bei Interesse hier: 

https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/kabinett-beschliesst-weitere-lockerungen-der-corona-verordnung/ 

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Mit der neuen Fassung der Corona-Verordnung sind zahlreiche Änderungen und Erleichterungen der bisherigen Maßnahmen zum Schutz vor einer zu schnellen Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus verbunden. Nach wie vor gilt, dass allein WIR es in der Hand haben, ob das funktioniert. Deswegen bitte ich Sie, weiterhin AUFMERKSAM und ACHTSAM zu sein und die wieder gewonnenen Freiheiten nur so auszunutzen, dass die notwendigen Kontakt- und Hygieneanforderungen eingehalten werden. Nur so werden wir es hinbekommen, dass die wieder gewonnene VERÄNDERTE NORMLITÄT unseres Lebens funktioniert. Der Blick nach Großbritannien (um ein aktuelles Beispiel zu nennen, mit Stand vom 13. Mai 2020 der Johns Hopkins University) mit 227.741 bekannt Infizierten und 32.769 am Corona-Virus Verstorbenen zeigt, wie schnell es anders sein kann. Haben Sie vielen Dank, dass die allermeisten von Ihnen so vorbildlich unterwegs sind. 

Zum Schutz unserer Seniorinnen und Senioren sowie den Ehejubilaren können leider weiterhin keine Gratulationsbesuche erfolgen, da das Kontaktverbot bis einschließlich 5. Juni 2020 verlängert wurde. Ich bedauere es sehr, die Glückwünsche nicht persönlich überbringen zu können, bitte aber um Verständnis für diese Vorgehensweise. 

Bleiben Sie auch weiterhin unseren Gewerbebetrieben, vor allem unserer Gastronomie, TREU und besuchen Sie sie auch unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie, sie sind auf Ihre UNTERSTÜTZUNG angewiesen. 

Bleiben Sie weiterhin gesund und munter und passen Sie auf sich, Ihre MitbürgerInnen und Ihre Lieben auf.

Herzlichst Ihr 

Stefan Martus
Bürgermeister

 

Fragen und Antworten:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-lockerungen-11-mai/

Link Landesregierung:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/kabinett-beschliesst-weitere-lockerungen-der-corona-verordnung/ 

Link Gemeinde Meckesheim mit Neufassung CoronaVO:
https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/6731309701da9b2e108ff342304f0c79124316/200509_corona-verordnung.pdf

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