Bürgermeister Martus zur Lage in Philippsburg I 18.06.2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nach dem das Infektionsgeschehen weiter zurückgegangen ist, können wir ab Montag, 29. Juni in unseren Kindergärten, Schulen und Jugendzentren wieder ein großes Stück mehr zum Normalbetrieb zurückkehren. Ganz wie vor Corona wird es jedoch noch nicht sein.

Das Land spricht in seinem neuen Eckpunktepapier für die Öffnung der Kindertagesstätten von einem Normalbetrieb unter Pandemiebedingungen. Das Papier soll für das gesamte Kindergartenjahr 2020/21 gelten, sofern das Infektionsgeschehen keine neuerliche Einschränkung erforderlich macht.

Es gelten weiterhin besondere Hygienebestimmungen und es werden weiterhin nicht alle Erzieher oder Lehrer wegen Vorerkrankungen für die Betreuung zur Verfügung stehen. In Kindergärten und Grundschulen fallen die bisher gültigen räumlichen Beschränkungen und Abstandsgebote weg, so dass ein Unterricht und eine Betreuung in einem Regelbetrieb wieder möglich sind.

Für die Jugendzentren gelten allerdings noch räumliche Beschränkungen und Begrenzungen der Besucherzahlen, so dass vorläufig noch bei weitem nicht alle Besucher kommen dürfen. 

Für die Kindergärten hat das Land zwischenzeitlich die angekündigten Eckpunkte übermittelt, sie müssen jedoch noch durch die Verordnung bestätigt werden. Auf jeden Fall wird an den Kindergärten, Grundschulen und Jugendzentren bereits vorausgeplant, wobei viele einzelne Punkte zu beachten sind. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Einsatz der Mitarbeiter mit Risikoerkrankungen. Sie sind für einen geordneten Betrieb unverzichtbar und müssen gleichzeitig besonders geschützt werden. 

Das Ziel aller Einrichtungen ist es, am 29. Juni voll umfänglich in den „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ einsteigen zu können. Bis dahin werden an jedem der Philippsburger Kindergärten neben den Kindern in der Notbetreuung auch alle Kindergartenkinder über drei Jahren in einem rollierenden System betreut. Ab dem 29. Juni soll es nach den Vorgaben des Landes für Kindergarten- und Schulkinder keine Notbetreuung mehr geben.

Nachdem nach Aussage der Landesregierung aus virologischer Sicht ein solch pandemiegerechter Regelbetrieb verantwortbar ist, unterstütze ich diesen Öffnungsschritt – insbesondere angesichts dessen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Bedeutung – ausdrücklich.


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

viele Lebensbereiche haben damit bereits eine klare Perspektive, wie ein Leben mit dem Virus funktionieren könnte. Unsere Chöre und Musikvereine hängen noch in der Luft. Sie müssen, nicht erst seit Corona, um Nachwuchs bangen, manche gar um ihre Existenz. Ich halte unsere Musikvereine und Chöre für unverzichtbar für unsere Gesellschaft. Regelungen zu einem (regelmäßigen) Probenbetrieb für Chöre und Musikvereine gibt es zwar schon, diese sind aber alles andere als praktikabel, wenn mehr als 20 Personen zusammen proben möchten.

Eine Einschränkung auf die Nutzung von Räumlichkeiten beinhaltet die CoronaVO Veranstaltungen nicht (außer der Nutzungseinschränkung für Schulgebäude § 1 Abs. 1 CoronaVO), somit sollte – unter Einhaltung der sonstigen geltenden Rechtsvorschriften – der Probebetrieb in allen zuvor genutzten Räumlichkeiten stattfinden können, solange die entsprechenden Auflagen eingehalten werden (auch Freiluft). Ein entsprechendes Hygienekonzept gemäß § 2 Abs. 13 CoronaVO Veranstaltungen ist vorzulegen.

Chören und Musikvereinen ist das gemeinsame Proben nur dann gestattet, wenn dies der Vorbereitung einer öffentlichen Veranstaltung (z.B. eines Konzertes) dient. Insoweit enthält die CoronaVO Veranstaltungen, auf welche diese Einschränkung zurückgeht, neben der allgemeinen CoronaVO gilt (§ 1 Abs. 2 Satz 1 CoronaVO Veranstaltungen) eine Regelung, die ein Zusammenkommen von mehr als 20 Personen erlaubt. Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils bis zu zwanzig Personen sind allgemein zulässig (§ 3 Abs. 2 Satz 1 CoronaVO). Hierzu zählen auch Musik- und Chorproben.

D.h. erst wenn die Zahl von zwanzig Personen überschritten wird, muss die CoronaVO Veranstaltungen herangezogen werden. Danach sind Proben mit mehr als zwanzig Personen zulässig, wenn sie für öffentliche Veranstaltungen erfolgen (§ 1 Abs. 2 Satz 2 CoronaVO Veranstaltungen). Sie hierzu auch die FAQ des MWK unter https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/kunst-kultur/kultursparten/unterstuetzung-kulturbetriebe-coronavirus/FAQ-%C3%96ffnungen-Kunst-und-Kultur/ (Stand 10.06.2020; 16:00 Uhr).

Wir können beim aktuellen Infektionsgeschehen davon ausgehen, dass die Probenarbeit von Musikvereinen und Chören regelmäßig der Vorbereitung von Konzerten und vergleichbaren öffentlichen Veranstaltungen dienen. Unsere Musikvereine und Chöre werden sicherlich in der Lage sein, entsprechende Veranstaltungen zu benennen. Ein enger zeitlicher Zusammenhang der Probenarbeit mit der Veranstaltung wird nicht verlangt.

Da aber in anderen Corona Verordnungen das gemeinsame bzw. mehrstimmige Singen ausdrücklich untersagt ist (§ 2 Abs. 7 Satz 1 CoronaVO private Veranstaltungen, § 1 Abs. 1 Nr. 5 CoronaVO Musik- und Jugendkunstschulen), veranlasst dies im Moment den Landkreistag, das Kultusministerium um eine klarstellende Äußerung in dieser Frage zu bitten.

Ich bin gespannt auf das Ergebnis dieser Anfrage und werde Sie zeitnah darüber informieren.

Vielleicht hilft da, die seit 16. Juni 2020 verfügbare Corona Warn-App herunterzuladen, um eine möglichst flächendeckende Nutzung zu erreichen, um so u.U. schneller einen pandemiegerechten Normalbetrieb zu erreichen.

Ich persönlich habe mir die Corona Warn-App aus dem AppleStore heruntergeladen. Sie ist ein weiteres Mittel, um die Pandemie noch besser in den Griff zu bekommen. Datenschützer sowie der ChaosComputerClub loben die Datensicherheit der App - zumal sie schnell installiert und selbstverständlich freiwillig ist. Jeder aber, der zu einem schnellen Ende der aktuellen Maßnahmen beitragen will, sollte sich überlegen, mitzumachen. Je mehr, desto besser!

Mit nachstehendem Link habe ich die Finanzauswirkungen der Corona Krise auf die Kommunen beigefügt, die der Gemeinde-, Städte- und Landkreistag zum Stichtag 15. Mai 2020 erhoben hat.

Bleiben Sie alle weiterhin gesund!

Ihr
Stefan Martus
Bürgermeister

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