Bürgermeister Martus zur Lage in Philippsburg I 19.08.2021
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
seit Montag gilt eine neue Corona-Verordnung. Die in der Verordnung getroffen Maßnahmen erfolgen nunmehr unter Berücksichtigung der Belastung des Gesundheitswesens (Auslastung der Intensivbetten, AIB), der Sieben-Tage-Inzidenz, der Impfquote und der Anzahl schwerer Krankheitsverläufe (Hospitalisierungen).
Die Verordnung enthält folgende wesentliche Regelungen und läuft zum 13. September 2021 aus:
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen unterliegen der 3G-Nachweispflicht (geimpft, genesen, getestet). Im Freien wurde die Abstandsregel zu einer Empfehlung umgestaltet. Im Übrigen bleiben die weiteren AHA+L-Regeln (Lüften, Hygiene, Maskenpflicht) erhalten.
- Es gibt nun eine Differenzierung zwischen immunisierten und nicht-immunisierten Personen. Nicht-immunisierte Personen unterliegen grundsätzlich der Testverpflichtung bei Zutritt zu Einrichtungen bzw. Teilnahme an Veranstaltungen.
- Schüler*innen einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule gelten als getestete Personen (bis zum 13. September 2021). Private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen sind ohne Beschränkungen zulässig.
- Kultur-, Freizeiteinrichtungen, Messen, Ausstellungen und Kongresse usw., Angebote der außerschulischen und Erwachsenenbildung und Freizeitverkehre unterliegen einer 3G-Nachweispflicht, soweit es sich um den Zutritt zu geschlossenen Räumen handelt.
- Die Sportausübung in Sportstätten in geschlossenen Räumen unterliegt grundsätzlich der 3G-Nachweispflicht.
- Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen unterliegen der PCR-Testpflicht für nicht-immunisierte Personen.
- In der Innengastronomie sowie bei Beherbergungsbetrieben gilt eine 3G-Nachweispflicht. Bei Betriebskantinen und Mensen gilt dies nur für externe Gäste.
- Der Einzelhandel (Ladengeschäfte und Märkte) ist ohne 3G-Nachweispflicht zulässig.
- Körpernahe Dienstleistungen unterliegen generell der 3G-Nachweispflicht mit Ausnahme gesundheitsbezogener Dienstleistungen.
Weitergehende Informationen erhalten Sie unter diesem Link.
Die Lage hat sich dank all unserer Disziplin in Philippsburg und im Landkreis Karlsruhe merklich entspannt. Die Pandemie ist aber leider noch nicht vorbei. Die Delta-Variante des Virus könnte uns alle immer noch zurückwerfen.
Bleiben Sie weiterhin wachsam und planen Sie Ihre Sommeraktivitäten so, dass Sie sich nicht unnötigen Ansteckungsrisiken aussetzen.
Vor allem planen Sie bei Auslandsreisen mögliche Quarantänemaßnahmen mit ein, damit wir im September möglichst ohne Einschränkungen wieder in den Schulbetrieb einsteigen und diesen auch aufrechterhalten können.
Überblick über die verschiedenen Test- und Nachweispflichten: Seit dem 1. August gelten neue Corona-Einreiseregelungen für Deutschland. Weitere Informationen erhalten Sie unter diesem Link.
Schulen und Kindergärten
Auch wenn diese Verordnung nur bis zum 13. September 2021 gilt, ist für die ersten beiden Schulwochen Maskenpflicht vorgesehen. Darüber hinaus wird das Testprogramm in den Schulen und Kindergärten fortgesetzt. Unsere Schulen werden montags vor Unterrichtsbeginn Tests durchführen. Die Eltern von Grundschulkindern haben Tests zur Selbsttestung bereits erhalten.
Sämtliche Klassenräume in unseren Schulen und Gruppenräume in unseren Kindergärten sind licht- und luftdurchflutet. Alle unsere Schulräume wurden bereits frühzeitig und aufgrund der neuen Förderrichtlinien „mobile Luftfilter“ nochmals auf Fensterlüften überprüft.
Dabei haben wir festgestellt, dass ein Fensterlüften aller unserer Klassenzimmer und Kindergartenräume möglich ist. In den innenliegenden fensterlosen Räumen, so z.B. in den Fachräumen, sind Zu- und Ablufteinrichtungen vorhanden, die in der Lage sind, den Luftaustausch mit 100 % Außenfrischluft zu gewährleisten.
Hierbei wird die Raum-Luftfeuchtigkeit über die Decke nach außen transportiert und Frischluft über den Boden nachgeführt. Bei der Fensterlüftung geschieht dies in gleichem Maße nach dem gleichen Prinzip.
Bei mobilen Raumluftreinigungsgeräten auch mit HEPA 13- oder HEPA 14 Filtern wird die Luft im Raum umgewälzt. Ohne Fensterlüftung oder Lüftungsanlagen geht es also nicht.
Bei dem Fensterlüften und bei den Lüftungsanlagen wird CO2 gegen Sauerstoff in den Räumen ersetzt.
Unsere Erzieher*innen und die Lehrkräfte haben das bisher notwendige und auch zukünftig erforderliche Lüftungskonzept hervorragend umgesetzt. Wir haben kaum Infektionen in unseren Einrichtungen trotz umfangreicher Tests feststellen müssen. Allerdings wird es erfahrungsgemäß auch zukünftig zu Quarantäneanordnungen kommen, sollte ein Infektionsfall in einer Gruppe oder einer Klasse auftreten. Daran würde auch ein mobiles Lüftungsgerät nichts ändern können.
Wir setzen deshalb auf konsequentes Umsetzen des obligatorischen Lüftungskonzepts.
Vollständig geimpft sind derzeit rund 68,2 % in Baden-Württemberg. Erstimpfungen haben in Baden-Württemberg fast 69,8 % erhalten.
In der Stadt Philippsburg haben sehr viele Bürger*innen sehr früh ein Impfangebot erhalten und auch angenommen. Wir können alle sehr stolz auf das bisher Erreichte sein. Das sind wir auch heute noch und das soll auch so bleiben. Ich baue dabei weiterhin auf Ihre Umsicht, Ihre Vorsicht, Ihre Rücksicht und Ihre Nachsicht, dass wir noch nicht in allen Lebensbereichen so öffnen können, wie wir das gerne wollten.
Lage insgesamt vor Ort
Der Landkreis Karlsruhe liegt bei einem Inzidenzwert von 28,1 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen innerhalb von 7 Tagen. Der Landesdurchschnitt liegt bei 36,7 und der Bundesdurchschnitt bei 44,2.
Anbei die AKTUELLEN Fallzahlen für Philippsburg und den Landkreis Karlsruhe zu Ihrer Information (Stand 19.08.2021, 00.00 Uhr):
- Philippsburg: Derzeit haben wir 10 Personen in Quarantäne, die positiv auf das Corona-Virus getestet worden sind. Wir sind nun insgesamt bei 774 angekommen.
- Landkreis Karlsruhe: +18 aktive (positiv getestete) Fälle zum Vortag, 397 aktuelle Fälle, bislang insgesamt 30.357 als positiv erfasste Fälle, 702 verstorbene Personen im Stadt- und Landkreis, 7-Tage-Inzidenz liegt bei 28,1.
- Baden-Württemberg verzeichnete +961 Infektionen, die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 36,7 und die Bundesrepublik Deutschland verzeichnet +8.400 Neuinfektionen. Bundesweit liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 44,2.
Wo werden noch Bürgertests angeboten?
Sanitätshaus am Markt in Philippsburg
Rote-Tor-Straße 1-7
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Montag-, Dienstag- und Donnerstagnachmittag von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitagnachmittag von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr
KEINE Anmeldung notwendig
Der Bund wird das Angebot kostenloser Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober 2021 beenden. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben.
Luca- und Corona-Warn-App zur Kontaktnachverfolgung
Die Luca-App ist ein freiwilliges Angebot für Bürger*innen zur einfacheren Kontaktnachverfolgung. Gerade in der Gastronomie, in Unternehmen und bei Veranstaltungen ist es für den Besucher einfach, sich über die App zu registrieren.
Mit der Luca-App und der Corona-Warn-App des Bundes liegen zwei datenschutzkonforme, digitale Helfer vor, um die Pandemie zu bekämpfen.
Beide Systeme ergänzen sich in ihrer Zielrichtung und Wirkungsweise und sollten möglichst breitflächig und von vielen Mitbürger*innen eingesetzt werden.
Allerdings hat nur die Luca-App eine Schnittstelle zum Gesundheitsamt Karlsruhe, die eine schnelle digitale Kontaktnachverfolgung sicherstellt.
Bitte informieren Sie sich aus der Presse über die aktuellen Entwicklungen. Natürlich werden wir Sie online auf unserer Homepage und in den sozialen Medien auf dem Laufenden halten.
Den erkrankten Personen wünsche ich eine baldige Genesung und den Personen in Quarantäne Gelassenheit und Durchhaltevermögen.
Bleiben bzw. werden Sie gesund,
Ihr
Stefan Martus
Bürgermeister