Bürgermeister Martus zur Lage in Philippsburg I 20.08.2020
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bisher haben wir so vieles gemeinsam erreicht und die Pandemie bzw. den Virus im Griff. Viele halten sich sehr vorbildlich an die Regeln und die Verbreitung des Virus wird in Philippsburg vorbildlich ausgebremst.
An dieser Stelle spreche ich ausdrücklich ein Lob an die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seniorenpflege aus. Insbesondere Sie halten sich seit Monaten vorbildlich an die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht und schützen dadurch in besonderem Maß unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Das Ganze geht aber natürlich nicht ohne die Mithilfe von uns Allen.
Seit dem 08.08.2020 gilt für Reiserückkehrer aus Risikogebieten eine Testpflicht. Seit dem Wochenende gilt zum Beispiel auch Mallorca wieder als Risikogebiet.
Da die Regelung mal wieder nicht ganz einfach ist, hier nochmals die Fakten für Rückkehrer nach Baden-Württemberg.
Grundsätzlich gilt:
Wer aus einem Risikogebiet wieder zu seinem Wohnort in Baden-Württemberg einreist, hat sich seit dem 16. Juni 2020 unverzüglich in Quarantäne zu begeben oder ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorzulegen (nicht älter als 48 Stunden).
Darüber hinaus gibt es seit dem 8. August 2020 eine verbindliche Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Nach der Testpflichtverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit müssen Reisende, die sich 14 Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, entweder ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 aus dem Risikogebiet nachweisen (nicht älter als 48 Stunden) oder innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise einen Test machen. Die Kosten für den Test werden seit dem 1. August 2020 übernommen, wenn der Test innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise erfolgt. Die Kostenübernahme gilt auch für Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten, die sich freiwillig testen lassen wollen.
Eine aktuelle Liste der Risikogebiete finden Sie auch auf der Seite des Sozialministeriums unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/risikogebiete/.
Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere Unterkunft begeben und dürfen diese 14 Tage nicht verlassen bzw. müssen mindestens bis zum Erhalt eines negativen Testergebnisses in Quarantäne bleiben.
Unser aller Ziel muss sein, dass wir möglichst alle Infektionsketten, die es sicherlich geben wird, zügig schließen können und die Kontaktverfolgung funktioniert.
GEBEN WIR DEM VIRUS KEINE CHANCE!
WERDEN WIR NICHT LEICHTSINNIG!
LASSEN WIR IN UNSERER SORGFALT NICHT NACH!
LERNEN WIR AUS DEN ERFAHRUNGEN DER SPANISCHEN GRIPPE!
Das Nachlassen der Sorgfalt führte vor 100 Jahren bei der Spanischen Grippe zur verherenden 2. Welle.
Helfen Sie alle mit, damit wir nach den Sommerferien in Baden-Württemberg in einen einigermaßen infektionsfreien Schul- und Kindergartenbetrieb starten können.
Seit Montag 17. August gilt: Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Personal der Kindertagespflege, sowie das nicht-pädagogische Personal an Schulen und Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg können sich auf das Coronavirus testen lassen. Die genannten Personengruppen sollen zwischen dem 17. August und 30. September die Möglichkeit haben, sich zweimal auf das Virus testen zu lassen, um vor allem nach den Sommerferien Ausbrüche in den Kindertageseinrichtungen und Schulen zu verhindern.
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat angekündigt, neben den mittlerweile über 600 gelisteten Coronaschwerpunktpraxen auch die Fieberambulanzen schrittweise wiederzueröffnen. Dadurch gibt es für symptomatische Patienten und auch für die Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher weitere fixe Anlaufpunkte, um einen Abstrich machen zu lassen.
Mit diesen freiwilligen Tests können nicht nur eventuelle Ausbrüche verhindert werden, sondern man gibt den Beschäftigten auch eine gewisse Sicherheit. Zwar bietet ein Test nur eine Momentaufnahme, aber so können unsere pädagogischen Fachkräfte und auch Hausmeister oder Schulsozialarbeiter mit einem besseren Gefühl in die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege oder Schule gehen und sich dort um die Kinder kümmern.
Wer bis Ende September einen Test machen lassen möchte, kann – sofern der eigene Haus-, HNO- oder Lungenfacharzt dies nicht leistet – grundsätzlich die nächste wohnortnahe Coronaschwerpunktpraxis unter Tel. 116 117 erfragen. Angaben zur nächsten erreichbaren Coronaschwerpunktpraxis und insbesondere den sog. Fieberambulanzen/Abstrichstellen sind unter http://coronakarte.kvbawue.de abrufbar.
Bleiben Sie mit ihren Angehörigen bitte auch „im Urlaub“ und vor allem nach dem Urlaub gesund!
Ihr
Stefan Martus
Bürgermeister