Bürgermeister Martus zur Lage in Philippsburg I 24.06.2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am letzten Wochenende sollte das Sportfest des FC Huttenheim zum 100jährigen Jubiläum stattfinden und auch die sonstigen Veranstaltungen, die teilweise zusammen mit dem Musikverein Huttenheim geplant waren, der ebenfalls 100 Jahre alt wird, wären mit Sicherheit ein Highlight geworden.

Bisher sind schon zahlreiche Vereinsjubiläen der Corona-Pandemie zum Opfer gefallen:

  • Hähnchenfest der Badener Schalmeinen zu ihrem 25jährigen Vereinsjubiläum, das als To-Go-Event kurzerhand umfunktioniert wurde.
  • Ehemaligen-Treffen zum 45jährigen Bestehen der Konrad-Adenauer-Realschule
  • Jubiläumsfeier zum 145jährigen Vereinsjubiläum des MGV Concordia Rheinsheim

Ob die Jubiläumsveranstaltungen vom Club Rheingraf von Salm e.V.: 60 Jahre Club Rheingraf von Salm e.V., 40 Jahre Festungs- und Waffengeschichtliches Museum und 30 Jahre Theatergruppe Alt-Udenheim Anfang September stattfinden können, steht noch nicht fest.

Leider müssen wir in diesem Jahr auf viele schöne traditionelle Feste verzichten. Auch das Dorffest in Huttenheim kann aufgrund der weiterhin sehr ernst zu nehmenden COVID-19-Pandemie nicht stattfinden. Ob in diesem Jahr die Philippsburger Nacht Ende Oktober stattfinden wird, steht noch in den Sternen. Auch Weihnachtsmärkte sind zurzeit in der Diskussion. Ob die Situation sich im Laufe des Jahres bessert, müssen wir abwarten.

Ich bitte dringend um Vorsicht und Besonnenheit. Die Ereignisse in Nordrhein-Westfalen mit einem vermehrten Corona-Ausbruch zeigen mehr als deutlich: Es ist noch nicht vorbei.

Es kann niemand mit Sicherheit sagen, ob die zweite Welle kommt. Doch ich nehme die Sorge sehr ernst. Jeder kann seinen Beitrag leisten, sie zu verhindern.

Wir müssen aus der jetzigen Situation das Beste machen - die Gesundheit steht an erster Stelle.

Als Bürgermeister bin ich aber sehr stolz, wie gut wir alle bisher mit dieser Situation in Philippsburg umgegangen sind. Dafür danke ich Ihnen sehr herzlich!

Auch weil ich sehe, wie sensibel z.B. die Vereine mit den Lockerungen umgehen und das Thema Hygiene sehr ernst nehmen, bin ich davon überzeugt, dass wir als Gemeinschaft weiterhin gut durch diese für uns alle schwierige Zeit kommen.

Hardtsee Bruhrain wieder als Badesee geöffnet
Die Toilettenanlage am Hardtsee-Bruhrain ist seit 23.06.2020 wieder geöffnet, so dass hier ein Badebetrieb – auf eigene Gefahr - möglich ist. Ich bitte aber zu beachten, dass es weiterhin keine Aufsicht durch die DLRG geben wird. Wichtig ist mir auch, dass die Abstandsregeln von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden.

Neuerungen für die CoronaVO zum 1. Juli

Am 23. Juni 2020 hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine Änderung der CoronaVO beschlossen, die zum 01.07.2020 zum tragen kommt. Die wichtigsten Änderungen der neuen Verordnung im Überblick:

  • Ab dem 1. Juli dürfen sich im öffentlichen Raum nun genau wie im privaten Raum 20 Personen treffen. Die neue Verordnung unterscheidet dann nicht mehr zwischen privaten und öffentlichen Räumen. Diese Regelungen dazu finden Sie jetzt in Paragraf 9.
  • Ab dem 1. Juli ist bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden kein Hygienekonzept wie in Paragraf 5 gefordert mehr nötig. Dies gilt etwa für Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern.
  • Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen.
  • Ab dem 1. August sind Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen wieder erlaubt.
  • Untersagt sind weiterhin Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben.
  • Bis zum 31. Oktober sind Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden weiter untersagt.
  • Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin nicht öffnen. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes bleiben ebenfalls untersagt.
  • Abstandsregelungen und Maskenpflicht bleiben bestehen.
  • Folgende Verordnungen sollen ab dem 1. Juli entfallen. Hier gelten dann die in der neuen Corona-Verordnung festgelegten Regelungen.
    - Vergnügungsstätten
    - Kosmetik und medizinische Fußpflege
    - Beherbergungsbetriebe
    - Freizeitparks
    - Gaststätten
    - Bordgastronomie
    - Veranstaltungen
    - Private Veranstaltungen'
    - Indoor-Freizeitaktivitäten
    - Maskenpflicht in Praxen

Die neue CoronaVO finden Sie mit folgendem Link:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/corona-verordnung-ab-1-juli-2020/

Rückkehr zum Regelbetrieb in Schulen und Kitas unter Pandemiebedingungen

Die coronabedingte Schließungen der Kindergärten und der Schulen hat unsere Familien in den letzten Monaten stark gefordert. Die Betreuung der Kinder ohne die gewohnten Betreuungsangebote zu organisieren, war mit einem enormen Kraftakt verbunden. Vor allem für berufstätige Eltern ist es auf Dauer nicht möglich, diese Aufgabe zu stemmen.

Für die überraschende Schließung der Kitas und der Schulen gab es kein Patentrezept und niemand war auf ein solches Ereignis vorbereitet. Für alle galt es, umgehend zu handeln und nahezu wöchentlich aufgrund der Verordnungen des Landes neue Maßnahmen zu erarbeiten. Das hat alle Menschen, Betreuungskräfte wie auch Eltern und Kinder, oft an ihre Grenzen gebracht. Aber nun gibt es für alle mehr als einen Lichtblick.

Aufgrund der Ergebnisse der vom Land beauftragten Kinderstudie können wir in der Woche vom 29. Juni in unseren Kindergärten, Grundschulen und Jugendzentren wieder zum „Normalbetrieb unter Pandemiebedingungen“ zurückkehren. Am 16. Juni hat uns die entsprechende neue Verordnung des Landes erreicht. Die Regelungen gelten für das gesamte Kindergartenjahr 2020/21, sofern das Infektionsgeschehen keine neuerliche Einschränkung erforderlich macht.

Kindertagesstätten und Schulen
Es müssen weiterhin besondere Hygienebestimmungen eingehalten werden. In Kindergärten, Grundschulen und in der Grundstufe der Nikolaus-von-Myra-Schule fallen allerdings die bisher gültigen räumlichen Beschränkungen und Abstandsgebote zwischen Kindern untereinander sowie Erwachsenen und Kindern weg. Dies gilt nicht für Erwachsene untereinander, sie müssen weiterhin den Mindestabstand einhalten.

Leider können nicht von Anfang an alle Erzieher wegen ihrer Vorerkrankungen für die Betreuung eingesetzt werden, weshalb in manchen Kindergartengruppen in der ersten Zeit die Öffnungszeiten reduziert werden müssen.

Die Notbetreuung fällt ab dem 29. Juni für Kinder bis zum 10. Lebensjahr, also für Kindergarten- und Grundschulkinder, vollständig weg. Schüler aus den Klassen 5-7 können neben dem Unterricht weiterhin nur im Rahmen der Notbetreuung betreut werden, wenn ihre Eltern berufstätig sind. Diese Betreuung wird wie gewohnt bei der Stadt beantragt. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Stadt unter: https://www.philippsburg.de/index.php/corona-virus.html

Jugendzentren  
In der Woche ab dem 29.06.2020 öffnen sich endlich wieder die Türen der Philippsburger Jugendzentren. Die genauen Öffnungszeiten werden per Aushang, auf der Homepage der Stadt und auf den Social-Media-Seiten der Jugendhäuser veröffentlicht. Natürlich gelten auch hier die Hygiene- und Abstandsregeln, aber immer noch verschärfte räumliche Beschränkungen. Für jeden Besucher muss eine Fläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Da unsere Jugendzentren nur 100 Quadratmeter oder weniger Fläche haben, dürfen bei weitem noch nicht alle Besucher kommen.

Stadtranderholung der AWO Philippsburg
Wegen der strengen Vorgaben des Landes kann in diesem Jahr leider keine Stadtranderholung angeboten werden. Stattdessen findet jedoch in den ersten drei Wochen der Sommerferien in den Räumlichkeiten des Schülerhorts eine Ferienbetreuung für Grundschüler statt. Die Anmeldung erfolgt im Schülerhort unter der Telefonnummer 07256 4395. 

Ich persönlich freue mich sehr, dass in weiten Teilen wieder eine Rückkehr zur Normalität möglich ist. Wir alle haben versucht, aus dieser schweren Situation das Beste zu machen und blicken nun nach vorn. Bitte bleiben Sie weiterhin achtsam, damit die bisherigen Lockerungen möglichst bestehen bleiben und die Infektionszahlen auf einem möglichst niedrigen Stand gehalten werden können.

Die Kinder, Jugendlichen und ihre Eltern mussten in den letzten Monaten in vielen Bereichen zurückstecken und auf die gewohnte Betreuung und Bildung verzichten. Nun freuen sich alle Einrichtungen darauf, endlich wieder alle Kinder und Jugendliche begrüßen zu dürfen.

Weitere aktuellen Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg: https://km-bw.de/,Lde/Startseite

Bleiben Sie weiterhin achtsam und halten Sie Abstand.

 

Ihr 

Stefan Martus
Bürgermeister

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