Bürgermeister Martus zur Lage in Philippsburg I 25.09.2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nach mehreren Wochen Homeschooling, Präsenzunterricht im Wechsel und sechs Wochen Sommerferien begann in der vergangenen Woche das neue Schuljahr 2020/2021.

In dieser Woche kamen dann auch die Abc-Schützen in den regulären Unterricht dazu. Zum Ende der letzten Woche fanden Corona konforme Einschulungsfeiern statt.

Bisher hat alles reibungslos geklappt. Dies soll auch so bleiben. Unsere Kinder brauchen möglichst viel Präsenzunterricht; unsere Kindergartenkinder möglichst viele Kindergartentage.

Dafür brauchen wir die Mithilfe ALLER am Schulleben und Kindergartenbetrieb Beteiligten.

Das gesamte neue Schuljahr wird ein außergewöhnliches Schuljahr sein. Der Betrieb an unseren Schulen und Kindergärten erfolgt unter Pandemiebedingungen. Corona wird den schulischen Alltag und den Kindergartenbetrieb für eine unbestimmte Zeit bestimmen. Um einen regulären Schul- und Kindergartenbetrieb gewährleisten zu können, sind alle Schulen und Kindergärten verpflichtet, den Hygieneplan des Landes umzusetzen.

Dieser regelt u. a. den Mindestabstand auf dem Schulgelände, die Vorgaben zur Raumhygiene oder die Vorgehensweise bei Verdachtsfällen, um nur einige wesentliche Bestandteile zu nennen.

Auch möchte ich mich aus aktuellem Anlass noch einmal an die Eltern und Erziehungsberechtigten wenden: Die jüngsten Ereignisse zeigen uns, wie wichtig es ist, die hygienischen Regelungen einzuhalten. Bitte sensibilisieren Sie Ihre Kinder und denken Sie an Ihre Vorbildfunktion. Gerade in den letzten Tagen sind die Corona-Fallzahlen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe, nachdem sie Anfang September gefallen waren, wieder angestiegen.

Bitte auch unbedingt die Quarantänebestimmungen beachten und lieber einmal mehr zu Hause blieben als zu früh wieder in die Schule oder den Kindergarten gehen. Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Schule gebracht werden dürfen.

Auch wenn die Situationen in den Schulen Corona bedingt atypisch sind, wünsche ich allen Schülerinnen und Schüler nochmals einen guten Schulstart und den neuen Erstklässlern ein schönes erstes Schuljahr.

Bleiben Sie gesund und verantwortungsbewusst!

Ihr

Stefan Martus
Bürgermeister

Vorgehen und Maßnahmen des Gesundheitsamtes bei Auftreten von Corona-Fällen in Schulen und Kindertageseinrichtungen

Sobald ein Fall bei einem Schüler/einer Schülerin oder einem Lehrer/einer Lehrerin bekannt wird, wird wie folgt vorgegangen:

• Für den/die Betroffene/n wird eine Isolierung für 10 Tage ausgesprochen.

• Es werden die Kontaktpersonen im privaten und schulischen Umfeld ermittelt.

• Bei engen Kontaktpersonen (15 Minuten face-to-face Kontakt) wird durch die Ortspolizeibehörden eine Quarantäne für 14 Tage angeordnet; für nicht enge Kontaktpersonen besteht in der Regel keine Veranlassung, Maßnahmen zum Infektionsschutz zu ergreifen. Wird eine Kontaktperson während der Quarantänezeit symptomatisch, erfolgt eine weitere diagnostische Abklärung. Bei positivem Test auf SARS-CoV-2 erfolgt die Kontaktpersonennachverfolgung wie beschrieben. Dies kann zu weiteren Kontaktpersonennachverfolgungen im schulischen Umfeld führen.

• Entsprechend der Nationalen Teststrategie werden bei Kontaktpersonen im Umfeld des Falles von Seiten des Gesundheitsamtes gezielt Testungen durchgeführt (keine Begrenzung auf enge Kontaktpersonen),

• Alle Schüler/Schülerinnen und Beschäftigen erhalten nach der Teststrategie des Landes ein Testangebot. Die Einrichtung wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt entsprechende Berechtigungen ausgeben.

In der Regel umfasst die Quarantäne im schulischen Umfeld nur die Klasse eines betroffenen Schülers.

Sofern beispielsweise eine Lehrkraft betroffen ist, die während des infektiösen Zeitraums im Lehrerzimmer viele enge Kontakte hatte und in zahlreichen Klassen unterrichtet hat, kann sich die Anordnung von Quarantäne auf eine entsprechend große Anzahl an Personen im schulischen Umfeld erstrecken. Unter ungünstigen Umständen kann sich daraus in einer kleinen Schule praktisch eine Schulschließung ergeben.

Die Gesundheitsämter werden die Maßnahmen jeweils in Abhängigkeit von der konkreten Fallkonstellation treffen.

Darüber hinaus gehende Maßnahmen seitens des Schulträgers oder der Schulleitung sind nicht erforderlich.

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