Kultusministerium ändert Rechtsverordnung
Das Kultusministerium hat die Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus im Bereich von Gottesdiensten und weiteren religiösen Veranstaltungen und Ansammlungen sowie Bestattungen geändert. Die neuen Regelungen gelten seit 03. Juni 2020.