Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zur Sicherung der Versorgungslage und kritischer Infrastruktur
Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen und Abweichungen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes
Kreis Karlsruhe. Der Landkreis Karlsruhe hat eine „Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen und für Abweichungen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes aus Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland gemäß § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)“ erlassen, die zum 19. März 2020 in Kraft tritt. Diese Allgemeinverfügung dient insbesondere dazu, die Leistungsfähigkeit von Betrieben, Infrastruktur und Einrichtungen, die zur Bekämpfung und Bewältigung der Pandemie durch das Coronavirus einen elementaren Beitrag leisten, zu sichern.
Dort bestimmte Betriebe erhalten unter näher definierten Voraussetzungen die Möglichkeit, Sonn- und Feiertagsarbeit vorzusehen, beispielsweise zur Produktion aber auch für den Transport von Waren des täglichen Bedarfs, die zur Eingrenzung, Bekämpfung und Bewältigung der Pandemie eingesetzt werden oder zur medizinischen Behandlung und Versorgung von Patientinnen und Patienten. Weiter schafft die Allgemeinverfügung die Möglichkeit, von der täglichen Höchstarbeitszeit abzuweichen. Dies gilt beispielsweise für Not- und Rettungsdienste sowie die Feuerwehr, Krankenhäuser, aber auch für andere Bereiche, deren Arbeitsfähigkeit in der aktuellen Situation als „systemkritische Bereiche“ besonders wichtig ist, wie verschiedene Behörden, Presse, Verkehrsbetriebe, Energie- und Wasserversorgungsbetrieben sowie in Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben und Landwirtschaft. Die Ausnahmen sind zeitlich bis zum 30. Juni 2020 befristet.
Der Gesamttext der Allgemeinverfügung kann am Ende des Textes heruntergeladen oder unter www.landkreis-karlsruhe.de in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ aufgerufen werden.
Die Allgemeinverfügung basiert auf einem vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zur Verfügung gestellten Mustertext, mit der Umsetzung unterstützt der Landkreis ein möglichst landeseinheitliches Vorgehen.
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Karlsruhe
vom 18.03.2020