Sperrung Leinpfad

Auf Grund der derzeit gültigen Corona-Verordnung ist das Befahren des Leinpfades mit Kraftfahrzeugen sowie der Aufenthalt bzw. das Verweilen (z.B. Picknick, Campen, Zelten u.s.w.) im Bereich des Rheinufers verboten.

Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz dar und werden mit Bußgeldern bis zu 1.500 € geahndet.

 

Stadtverwaltung Philippsburg
Ortspolizeibehörde

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