Überbrückungshilfe verlängert

Antragsfrist endet am 31.12.2020

Vereine stehen aktuell vor großen Herausforderungen, da das Vereinsleben durch das Corona-Virus lange stillstand und auch jetzt noch nicht wieder stattfinden kann. Veranstaltungen und Feste sind ausgefallen, Kurse und Vereinsangebote, die Geld in die Vereinskasse spülen, konnten nicht angeboten werden oder wenn, dann nur in deutlich geringerem Umfang als ursprünglich geplant.

Die Folge: Vielen Vereinen sind wichtige Einnahmen weggebrochen. Zwar haben vor allem die Sportverbände schnell reagiert, doch zahlreiche andere Vereine gingen leer aus. Nun endlich aber rollt auch in den Bundesländern das Hilfsgeld. Dazu gesellen sich private Hilfsprogramme.

Bis zum 31. Dezember 2020 haben sowohl kleine und mittelständische Unternehmen als auch Selbstständige und gemeinnützige Organisationen, die langfristig wirtschaftlich am Markt tätig sind, die Chance, das Förderprogramm von Bund und Ländern in Anspruch zu nehmen. Hierbei können die Unternehmen und Organisationen je nach Umsatzeinbuße bis zu 80 % erstattet bekommen. Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe stehen nachfolgend zum Download bereit. 

Pressemitteilung vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Leitfaden für Antragserfassende

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