Ehrenbürger

Die Ehrenbürgerschaft wird üblicherweise auf Lebenszeit verliehen und ist die höchste von der Stadt vergebene Auszeichnung für eine Persönlichkeit, die sich in herausragender Weise um das Wohl der Bürger oder das Ansehen der Stadt verdient gemacht hat. 

Mit der Verleihung der Ehrenbürgerschaft sind meist folgende Rechte verbunden:

— Die geehrten Persönlichkeiten tragen den Titel „Ehrenbürger der Stadt Philippsburg“.

— Sie werden zu Festveranstaltungen der Stadt eingeladen und erhalten Ehrenplätze.


Das Verfahren zur Verleihung der Ehrenbürgerschaft muss bei der Stadt eingeleitet werden.

Anträge zur Verleihung des Ehrenbürgerrechts können aus der Mitte des Stadtrates, vom Bürgermeister oder von Dritten gestellt werden.
Über den Antrag, mit hinreichender Würdigung der Verdienste der vorgeschlagenen Person, berät und beschließt der Gemeinderat anschließend in nichtöffentlicher Sitzung.
Das Ehrenbürgerrecht wird in feierlicher Form in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates oder in einer anderen geeigneten öffentlichen Veranstaltung der Stadt Philippsburg verliehen.

Dem zu Ehrenden wird hierüber eine Ehrenbürgerurkunde ausgehändigt, welche die Art der Verdienste beinhaltet.


Im Zeitraum von 1831 bis 1973 ernannte die Stadt Philippsburg sechs Persönlichkeiten zu Ehrenbürgern:

Johann Georg Stulz von Ortenberg


Artikel lesen >

Senator e.h.
Dr. Franz Burda


Artikel lesen >

Bürgermeister a.D.
Karl Frank


Artikel lesen >

Geistl. Rat
Ehrendekan
Johannes Gothe


Artikel lesen >

Geistl. Rat
Pfarrer
Oskar Frey


Artikel lesen >

Geistl. Rat
Stadtpfarrer i.R.
Friedrich Hebbel


Artikel lesen >