Erbbaurechtsvergabe im Neubaugebiet „Erlenwiesen II + III“
Ausschreibung zum 09.02.2026
Richtlinien für die Vergabe von Erbbaurechten an den Grundstücken
Flst.Nr. 3341, 3392, 3417, 3455, 3456, 3457, 3458 und
Flst.Nr. 3437 bis 3438 (Grundstückszeile)
Die Stadt Philippsburg vergibt Erbbaurechte an folgenden Grundstücken:
| Flst.Nr. 3341 | Hans-Dietrich-Genscher-Straße 11 | 314 m² |
| Flst.Nr. 3392 | Helmut-Kohl-Straße 63 | 316 m² |
| Flst.Nr. 3417 | Lore-Rauh-Straße 32 | 275 m² |
| Flst.Nr. 3455 | Hans-Dietrich-Genscher-Straße 22 | 260 m² |
| Flst.Nr. 3456 | Hans-Dietrich-Genscher-Straße 20 | 260 m² |
| Flst.Nr. 3457 | Hans-Dietrich-Genscher-Straße 18 | 260 m² |
| Flst.Nr. 3458 | Hans-Dietrich-Genscher-Straße 16 | 260 m² |
Weiter vergibt die Stadt Philippsburg Erbbaurechte an folgender Grundstückszeile
ausschließlich an Bauträger
| Flst.Nr. 3437 | Helmut-Kohl-Straße 32 | 426 m² |
| Flst.Nr. 3438 | Helmut-Kohl-Straße 30 | 260 m² |
| Flst.Nr. 3439 | Helmut-Kohl-Straße 28 | 260 m² |
| Flst.Nr. 3440 | Helmut-Kohl-Straße 26 | 260 m² |
| Flst.Nr. 3441 | Helmut-Kohl-Straße 24 | 260 m² |
| Flst.Nr. 3442 | Helmut-Kohl-Straße 22 | 260 m² |
| Flst.Nr. 3443 | Helmut-Kohl-Straße 20 | 260 m² |
| Flst.Nr. 3444 | Helmut-Kohl-Straße 18 | 303 m² |
Die vorgenannten Flst.Nr. 3437 – 3444 werden nur zusammen vergeben.
Allgemeine Hinweise zum Erbbaurecht
Das Erbbaurecht wird als zeitlich begrenztes Nutzungsrecht für 99 Jahre vergeben und erlaubt dem Erbbauberechtigten auf fremdem Grund und Boden ein Wohnhaus zu errichten. Das Erbbaurecht ist in jeglicher Form (Verkauf, Vererbung, Schenkung usw.) übertragbar und kann mit Grundpfandrechten belastet werden.
Nach Ablauf des Erbbaurechts (nach 99 Jahren) hat der Erbbauberechtigte ein Vorrecht auf Erneuerung.
Zu Veräußerung und Belastung des Erbbaurechts ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers notwendig.
Bewerberkreis
Zur Bewerbung ist jede private Person mit einem Mindestalter von 18 Jahren und Bauträger berechtigt. Eheleute bzw. Lebenspartner dürfen sich nur zusammen bewerben.
Ein Bewerber (Privatperson) darf sich nur für ein Erbbaurecht bewerben. Gleichzeitige Bewerbungen auf mehrere Erbbaurechte sind unzulässig und führen zur Ungültigkeit aller abgegebenen Bewerbungen.
Erbbauzins und Grundstückswerte
Für das Erbbaurecht wird ein Erbbauzins i.H.v. 2 % jährlich aus dem jeweiligen Grundstückswert erhoben. Folgende Grundstückswerte werden festgelegt (ausschließlich zur Berechnung des Erbbauzinses):
| Flst.Nr. 3341 | Hans-Dietrich-Genscher-Straße 11 | 157.000,00 € |
| Flst.Nr. 3392 | Helmut-Kohl-Straße 63 | 158.000,00 € |
| Flst.Nr. 3417 | Lore-Rauh-Straße 32 | 137.500,00 € |
| Flst.Nr. 3455 | Hans-Dietrich-Genscher-Straße 22 | 130.000,00 € |
| Flst.Nr. 3456 | Hans-Dietrich-Genscher-Straße 20 | 130.000,00 € |
| Flst.Nr. 3457 | Hans-Dietrich-Genscher-Straße 18 | 130.000,00 € |
| Flst.Nr. 3458 | Hans-Dietrich-Genscher-Straße 16 | 130.000,00 € |
| Flst.Nr. 3437 | Helmut-Kohl-Straße 32 | 213.000,00 € |
| Flst.Nr. 3438 | Helmut-Kohl-Straße 30 | 130.000,00 € |
| Flst.Nr. 3439 | Helmut-Kohl-Straße 28 | 130.000,00 € |
| Flst.Nr. 3440 | Helmut-Kohl-Straße 26 | 130.000,00 € |
| Flst.Nr. 3441 | Helmut-Kohl-Straße 24 | 130.000,00 € |
| Flst.Nr. 3442 | Helmut-Kohl-Straße 22 | 130.000,00 € |
| Flst.Nr. 3443 | Helmut-Kohl-Straße 20 | 130.000,00 € |
| Flst.Nr. 3444 | Helmut-Kohl-Straße 18 | 151.500,00 € |
Aus diesen festgelegten Grundstückswerten errechnet sich der Erbbauzins i.H.v. 2 % jährlich.
Den Grundstückswert ermitteln Sie wie folgt:
Bodenrichtwert (€/qm) x Quadratmeterzahl des Grundstücks = Grundstückswert
Zum Stand Februar 2026 beträgt der Bodenrichtwert 500,00 €/qm.
Der Erbbauzins wird als Reallast im Grundbuch eingetragen und ist in 12 monatlichen Teilbeträgen zu zahlen. Der Erbbauzins wird wertgesichert.
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung richten Sie bitte an:
Stadt Philippsburg -Liegenschaften-, Rote-Tor-Straße 6 – 10, 76661 Philippsburg.
Die Bewerbung (private Person) muss folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer und eMail-Adresse (falls vorhanden)
- Familienstand, Zahl der im Haushalt lebenden Kinder mit Altersangabe
- Angabe der Flst.Nr. des Grundstücks, auf dem das Erbbaurecht bestellt wird
- Eigenhändige Unterschrift der Bewerber
Die Bewerbung (Bauträger) muss folgende Angaben enthalten:
- Angaben zur Firma (Name der Firma, Anschrift der Geschäftsräume)
- Angaben zur Geschäftsführung
- Angabe der Flst.Nr. des Grundstücks, auf dem das Erbbaurecht bestellt wird
- Eigenhändige Unterschrift
Der Bewerber muss eindeutig identifizierbar sein.
Es wird empfohlen, den auf der Homepage hinterlegten Bewerbungsvordruck zu verwenden.
Fehlende Angaben in der Bewerbung (s.o. Nr. 1. – 4.) führen zum Ausschluss des Bewerbers.
Vertragsbedingungen
Folgende Verpflichtungen des Erwerbers werden grundbuchrechtlich abgesichert:
Bauverpflichtung:
Binnen 3 Jahren ab Vertragsdatum muss das Wohnhaus bezugsfertig errichtet sein.
Verpflichtung zur Selbstnutzung (nur bei Privatpersonen):
Ab Bezugsfertigkeit muss das Wohnhaus 5 Jahre selbst genutzt werden. Ein Weiterverkauf bzw. eine Vermietung ist, außer bei wichtigem Grund, nicht erlaubt.
Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Verpflichtungen ist die Stadt Philippsburg berechtigt, das Erbbaurecht zurückzuverlangen. Die Kosten für die Rückabwicklung des Vertrages trägt der Erwerber.
Klarstellung
Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Erbbaurechts kann aus diesen Richtlinien nicht hergeleitet werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Vergabe des Erbbaurechts.
Auskünfte zum Angebotsverfahren erteilt:
Frau Hacker, Fachdienst 30:
Tel.Nr. 07256/87-155, E-Mail: alexandra.hacker@philippsburg.de
Auskünfte zu baurechtlichen Fragen erteilt:
Frau Neumann, Fachdienst 30:
Tel.Nr. 07256/87-152, E-Mail: michelle.neumann@philippsburg.de
Der Bebauungsplan „Erlenwiesen II + III“ ist auf der Homepage der Stadt Philippsburg (www.philippsburg.de) unter der Rubrik Umwelt & Bauen / Bauleitplanung hinterlegt.
Hinweise:
Die Grundstücke Flst.Nr. 3455, 3456, 3457 und 3458 sowie die Grundstückszeile (Flst.Nr. 3437 bis 3444) können ausschließlich mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden. Die Grundstücke Flst.Nr. 3392 und 3417 können nur mit einem freistehenden Haus bebaut werden.
Wir empfehlen, vor Abgabe Ihrer Bewerbung, das Grundstück in Augenschein zu nehmen.