Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Philippsburg ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.philippsburg.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Das Geoportal Philippsburg ist nicht im vollen Umfang barrierefrei zugänglich. Maßnahmen und barrierefreie Alternative: Geodaten und interaktive Kartenanwendungen können aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden. Die meisten, den Kartenpins (z.B. Schulen, Kindergärten) hinterlegten Informationen, belaufen sich auf Adressen und Kontaktdaten. Alle diese Informationen können Sie natürlich auf den entsprechenden Unterseiten zum jeweiligen Thema ebenfalls abrufen.
- Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Die Stadt Philippsburg kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Der Stadt Philippsburg auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Stadt überarbeitet werden. Die Stadt Philippsburg ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
- Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache. In der aktuellen Situation kann die Stadt Philippsburg bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13.11.2024 auf Basis einer Selbst-Bewertung erstellt.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Möchten Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen oder Informationen über die von der Anwendung der gesetzlichen Inhalte ausgeschlossenen Inhalte einholen, senden Sie uns eine Nachricht mit der Fehlerbeschreibung an: info@philippsburg.de
Alternative Kontaktaufnahmen sind auch per Post oder Telefon möglich:
Postalisch:
Stadtverwaltung Philippsburg
Rote-Tor-Straße 6-10
76661 Philippsburg
Telefon: 07256 870
5. Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Frau Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes‐Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg
Telefonnummer: 0711 279-3360
E-Mail schreiben
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.