Wahlinfo zur Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024

Europawahl und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Am Sonntag, 09. Juni 2024, findet die Wahl zum Europäischen Parlament sowie die Kommunalwahlen - Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl - statt.

Die Wahlzeit dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bereits zugegangen sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem sie wählen können.

Folgende Wahllokale sind in Philippsburg, Huttenheim und Rheinsheim eingerichtet:

Wahlbezirke Wahllokal Wahlraum
Stadtteil Philippsburg    
01 Rathaus Philippsburg,
Rote-Tor-Str. 6-10
Trauzimmer, EG
02 Hieronymus-Nopp-Schule,
Hieronymus-Nopp-Str. 1
Seitentrakt
03 Nikolaus-von-Myra-Schule,
Lessingstr. 23
Foyer
04 Kath. Pfarrheim St. Maria
Schloßstraße 1a
Saal
05 Städt. Kindergarten
Villa Kunterbunt, Altrheinstr. 7-9
Turnraum
Stadtteil Huttenheim    
06 Bruhrainhalle,
Am Schulplatz 6
Halle 
07 Bruhrainhalle,
Am Schulplatz 6
Eingang über DRK -Halle
Stadtteil Rheinsheim    
08 Sebastianusheim,
Kirchstr. 4 a
Saal
09 Sebastianusheim,
Kirchstr. 4 a
Foyer

Bitte bringen Sie den Wahlbenachrichtigungsbrief sowie die ausgefüllten Stimmzettel und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mit.

Die Stimmzettel für die Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl werden Ihnen bis spätestens 08. Juni 2024 zugestellt, so dass Sie diese zu Hause in Ruhe ausfüllen und am Wahlsonntag mit in das Wahllokal bringen können.

Die Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie direkt in Ihrem Wahllokal.

Wahlscheine/Briefwahlunterlagen für die in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten

Wahlscheine/Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 07. Juni 2024, 18.00 Uhr, im Rathaus Philippsburg, Rote-Tor-Straße 6-10, Zimmer 013, Erdgeschoss, beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung (ärztliches Attest), die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, können Briefwahlunterlagen noch

am Samstag, 08. Juni 2024 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

nach telefonischer Voranmeldung (Handy-Nr.: 0172/7297732) und am Wahlsonntag, 09. Juni 2024, von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr, im Rathaus Philippsburg, EG, Zimmer 013, Rote-Tor-Straße 6-10, Tel. 07256/87-133, beantragt werden.

Wer für andere den Antrag auf einen Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen stellt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Eine entsprechende Erklärung ist auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes abgedruckt.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 08. Juni 2024), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Die Wahlbriefe können sofort zurückgegeben werden, müssen jedoch bis spätestens 09. Juni 2024, 18.00 Uhr, den Briefwahlausschüssen im Rathaus Philippsburg vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe sind ungültig.

Hinweis bei der Beförderung der Wahlbriefe durch die Deutsche Post AG

Die bis Freitag vor dem Wahltag (07. Juni 2024) eingehenden Wahlbriefe werden kostenfrei ausschließlich im Briefbeförderungssystem der Deutschen Post AG transportiert.

Wahlbriefe, die bis Freitag, 07. Juni 2024, 15.00 Uhr, in die Postbriefkästen der Deutschen Post AG der Stadtteile Philippsburg, Huttenheim und Rheinsheim eingeworfen werden, können ebenfalls noch rechtzeitig dem Wahlamt ausgeliefert werden.

Die Briefwähler sollten deshalb darauf achten, ihre Wahlbriefe rechtzeitig abzuschicken.

Informationen zur Wahlhandlung

In Philippsburg werden der Kreistag, der Gemeinderat und die Ortschaftsräte von Huttenheim und Rheinsheim durch Verhältniswahl gewählt. Die unechte Teilortswahl wurde im Jahr 2013 durch den Gemeinderat abgeschafft.

Bei allen Wahlen gilt die Pflicht der positiven Stimmabgabe, d.h. Sie müssen die Bewerber in irgendeiner deutlichen Form zustimmend kennzeichnen.
Dies kann durch ein Kreuz, eine Zahl von 1 bis 3, einen Kringel, einen Haken oder eine sonstige eindeutige, zustimmende Kennzeichnung hinter dem jeweiligen Bewerber geschehen.
Achten Sie bitte darauf, dass die Kennzeichnung nicht über mehrere Zeilen hinweg geht, dies könnte sonst als nicht zuordenbare Kennzeichnung gewertet werden und die Stimme/n wären ungültig.

Keine Regel ohne Ausnahme!
Eine gültige Stimmabgabe erfolgt auch, wenn Sie

  • keinem der Kandidaten Stimmen zuordnen, sondern nur einen Wahlvorschlag (Stimmzettel) einer Partei oder Wählervereinigung ohne jegliche Kennzeichnung abgeben.

    oder

  • den Wahlvorschlag im Ganzen kennzeichnen, d.h. hinter dem Namen des Wahlvorschlags/Stimmzettels (nicht hinter den einzelnen Bewerbern) ein Kreuz oder eine sonstige zustimmende Kennzeichnung vornehmen.


In beiden Fällen erhält jeder der auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerber automatisch eine Stimme.

Nachfolgend erläutern wir Ihnen am Beispiel der Gemeinderatswahl die Bestimmungen der Wahlart –Verhältniswahl-, um mögliche Fehler bei der Stimmabgabe zu vermeiden.

In den Gemeinderat sind 22 Mitglieder aus Philippsburg (incl. Huttenheim und Rheinsheim) zu wählen. Sie können deshalb so viele Stimmen vergeben, wie Mitglieder in das Gremium zu wählen sind, also maximal 22 Stimmen.

Diese Stimmen können Sie aufteilen und 22 Bewerbern jeweils 1 Stimme geben. Ebenso möglich ist eine Stimmenhäufung (kumulieren) auf einzelne Bewerber von bis zu 3 Stimmen, allerdings können Sie dann weniger als 22 Bewerber Stimmen geben.
Die Stimmabgabe ist auch dann gültig, wenn Sie Bewerbern aus den verschiedenen Wahlvorschlägen Stimmen geben.
Bei der Vergabe von Stimmen an Bewerber aus unterschiedlichen Wahlvorschlägen können Sie die Stimmzettel dieser Wahlvorschläge verwenden oder aber in die freien Zeilen eines Wahlvorschlages Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übertragen (panaschieren).
Wichtigster Grundsatz ist immer, dass Sie nicht mehr als 22 Stimmen vergeben und keinem Bewerber mehr als 3 Stimmen geben.

Die Internetseite www.waehlenab16-bw.de liefert den Erstwählern Informationen zu den Kommunalwahlen und macht deutlich, welche Bedeutung Kommunalparlamente haben.

Blinde und Sehbehinderte können kostenlos eine Wahlschablone anfordern, damit sie ohne fremde Hilfe ihre Stimmen abgeben können. Bitte wenden Sie sich fernmündlich an die Blinden- und Sehbehindertenverbände unter der Telefonnummer 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) oder unter der Homepage www.dbsv.org/wahlen. Neben der Schablone können Sie dort auch eine Beschreibung über die Handhabung beziehen.

Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt das Wahlgesetz Ihnen als Wählerin oder Wähler, sich bei der Wahl von einer Hilfsperson unterstützen zu lassen. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder der wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer Person seines Vertrauens bedienen. Diese Person ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Stimmabgabe eines anderen erlangt hat.

Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Die Feststellung des Wahlergebnisses für die Europawahl wird am 09. Juni 2024 im Anschluss an die Wahlhandlung in den einzelnen Wahlbezirken durchgeführt.
Die Ermittlung der Wahlergebnisse für die Kommunalwahlen - Kreistagswahl, Gemeinderatswahl und Ortschaftsratswahlen in den Ortschaften Huttenheim und Rheinsheim - finden für die Wahlbezirke 1 bis 9 im Rathaus Philippsburg, Rote-Tor-Straße 6-10 in 76661 Philippsburg, statt. Durch Beschluss des Gemeindewahlausschusses vom 28.03.2024 findet die Ermittlung des Wahlergebnisses der Kreistagswahl noch am 09. Juni 2024 ab ca. 21.00 Uhr im Rathaus Philippsburg statt.

Am Montag, 10. Juni 2024 findet ab 08.00 Uhr im Rathaus Philippsburg die Auszählung der Gemeinderatswahl und im Anschluss daran die Auszählung der Ortschaftsratswahlen Huttenheim und Rheinsheim statt.

Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse der Briefwahlausschüsse

Die Briefwahlausschüsse I, II und III tagen zur Prüfung und Feststellung der Wahlergebnisse ab 15.00 Uhr.
Der Briefwahlausschuss I befindet sich im Erdgeschoss, Zimmer Nr. 20 und Nr. 21 des Rathauses Philippsburg, Rote-Tor-Str. 6-10, 76661 Philippsburg.
Der Briefwahlausschuss II befindet sich im Erdgeschoss, Zimmer Nr. 19 und Nr. 22 des Rathauses Philippsburg, Rote-Tor-Str. 6-10, 76661 Philippsburg.
Der Briefwahlausschuss III befindet sich im 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. 108 und Nr. 109 des Rathauses Philippsburg, Rote-Tor-Str. 6-10, 76661 Philippsburg.

Die Auszählung beginnt auch hier wie in den anderen Wahllokalen ab 18.00 Uhr.
Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.

Die Bürgerinnen und Bürger sind hierzu recht herzlich eingeladen.

Die Wahlergebnisse werden auf der Homepage der Stadt Philippsburg unter www.philippsburg.de veröffentlicht.

Sollten Sie noch Fragen zur Europawahl und/oder zu den Kommunalwahlen 2024 haben, können Sie sich gerne beim Wahlamt erkundigen. Herr Timo Tirolf (Tel. 07256/87-125) und Frau Ulrike Hambsch (Tel. 07256/87-138) stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

 

Ihr Wahlamt

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