Erbbaurechtsvergabe im Neubaugebiet „Erlenwiesen II + III“
Ausschreibung zum 09.02.2026
Richtlinien für die Vergabe von Erbbaurechten an den Grundstücken
Flst.Nr. 3341, 3392, 3417, 3455, 3456, 3457, 3458 und
Flst.Nr. 3437 bis 3438 (Grundstückszeile)
Die Stadt Philippsburg vergibt Erbbaurechte an folgenden Grundstücken:
| Flst.Nr. 3341 | Hans-Dietrich-Genscher-Straße 11 | 314 m² |
| Flst.Nr. 3392 | Helmut-Kohl-Straße 63 | 316 m² |
| Flst.Nr. 3417 | Lore-Rauh-Straße 32 | 275 m² |
| Flst.Nr. 3455 | Hans-Dietrich-Genscher-Straße 22 | 260 m² |
| Flst.Nr. 3456 | Hans-Dietrich-Genscher-Straße 20 | 260 m² |
| Flst.Nr. 3457 | Hans-Dietrich-Genscher-Straße 18 | 260 m² |
| Flst.Nr. 3458 | Hans-Dietrich-Genscher-Straße 16 | 260 m² |
Weiter vergibt die Stadt Philippsburg Erbbaurechte an folgender Grundstückszeile
ausschließlich an Bauträger
| Flst.Nr. 3437 | Helmut-Kohl-Straße 32 | 426 m² |
| Flst.Nr. 3438 | Helmut-Kohl-Straße 30 | 260 m² |
| Flst.Nr. 3439 | Helmut-Kohl-Straße 28 | 260 m² |
| Flst.Nr. 3440 | Helmut-Kohl-Straße 26 | 260 m² |
| Flst.Nr. 3441 | Helmut-Kohl-Straße 24 | 260 m² |
| Flst.Nr. 3442 | Helmut-Kohl-Straße 22 | 260 m² |
| Flst.Nr. 3443 | Helmut-Kohl-Straße 20 | 260 m² |
| Flst.Nr. 3444 | Helmut-Kohl-Straße 18 | 303 m² |
Die vorgenannten Flst.Nr. 3437 – 3444 werden nur zusammen vergeben.
Allgemeine Hinweise zum Erbbaurecht
Das Erbbaurecht wird als zeitlich begrenztes Nutzungsrecht für 99 Jahre vergeben und erlaubt dem Erbbauberechtigten auf fremdem Grund und Boden ein Wohnhaus zu errichten. Das Erbbaurecht ist in jeglicher Form (Verkauf, Vererbung, Schenkung usw.) übertragbar und kann mit Grundpfandrechten belastet werden.
Nach Ablauf des Erbbaurechts (nach 99 Jahren) hat der Erbbauberechtigte ein Vorrecht auf Erneuerung.
Zu Veräußerung und Belastung des Erbbaurechts ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers notwendig.
Bewerberkreis
Zur Bewerbung ist jede private Person mit einem Mindestalter von 18 Jahren und Bauträger berechtigt. Eheleute bzw. Lebenspartner dürfen sich nur zusammen bewerben.
Ein Bewerber (Privatperson) darf sich nur für ein Erbbaurecht bewerben. Gleichzeitige Bewerbungen auf mehrere Erbbaurechte sind unzulässig und führen zur Ungültigkeit aller abgegebenen Bewerbungen.
Erbbauzins und Grundstückswerte
Für das Erbbaurecht wird ein Erbbauzins i.H.v. 2 % jährlich aus dem jeweiligen Grundstückswert erhoben. Folgende Grundstückswerte werden festgelegt (ausschließlich zur Berechnung des Erbbauzinses):
| Flst.Nr. 3341 | Hans-Dietrich-Genscher-Straße 11 | 157.000,00 € |
| Flst.Nr. 3392 | Helmut-Kohl-Straße 63 | 158.000,00 € |
| Flst.Nr. 3417 | Lore-Rauh-Straße 32 | 137.500,00 € |
| Flst.Nr. 3455 | Hans-Dietrich-Genscher-Straße 22 | 130.000,00 € |
| Flst.Nr. 3456 | Hans-Dietrich-Genscher-Straße 20 | 130.000,00 € |
| Flst.Nr. 3457 | Hans-Dietrich-Genscher-Straße 18 | 130.000,00 € |
| Flst.Nr. 3458 | Hans-Dietrich-Genscher-Straße 16 | 130.000,00 € |
| Flst.Nr. 3437 | Helmut-Kohl-Straße 32 | 213.000,00 € |
| Flst.Nr. 3438 | Helmut-Kohl-Straße 30 | 130.000,00 € |
| Flst.Nr. 3439 | Helmut-Kohl-Straße 28 | 130.000,00 € |
| Flst.Nr. 3440 | Helmut-Kohl-Straße 26 | 130.000,00 € |
| Flst.Nr. 3441 | Helmut-Kohl-Straße 24 | 130.000,00 € |
| Flst.Nr. 3442 | Helmut-Kohl-Straße 22 | 130.000,00 € |
| Flst.Nr. 3443 | Helmut-Kohl-Straße 20 | 130.000,00 € |
| Flst.Nr. 3444 | Helmut-Kohl-Straße 18 | 151.500,00 € |
Aus diesen festgelegten Grundstückswerten errechnet sich der Erbbauzins i.H.v. 2 % jährlich.
Den Grundstückswert ermitteln Sie wie folgt:
Bodenrichtwert (€/qm) x Quadratmeterzahl des Grundstücks = Grundstückswert
Zum Stand Februar 2026 beträgt der Bodenrichtwert 500,00 €/qm.
Der Erbbauzins wird als Reallast im Grundbuch eingetragen und ist in 12 monatlichen Teilbeträgen zu zahlen. Der Erbbauzins wird wertgesichert.
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung richten Sie bitte an:
Stadt Philippsburg -Liegenschaften-, Rote-Tor-Straße 6 – 10, 76661 Philippsburg.
Die Bewerbung (private Person) muss folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer und eMail-Adresse (falls vorhanden)
- Familienstand, Zahl der im Haushalt lebenden Kinder mit Altersangabe
- Angabe der Flst.Nr. des Grundstücks, auf dem das Erbbaurecht bestellt wird
- Eigenhändige Unterschrift der Bewerber
Die Bewerbung (Bauträger) muss folgende Angaben enthalten:
- Angaben zur Firma (Name der Firma, Anschrift der Geschäftsräume)
- Angaben zur Geschäftsführung
- Angabe der Flst.Nr. des Grundstücks, auf dem das Erbbaurecht bestellt wird
- Eigenhändige Unterschrift
Der Bewerber muss eindeutig identifizierbar sein.
Es wird empfohlen, den auf der Homepage hinterlegten Bewerbungsvordruck zu verwenden.
Fehlende Angaben in der Bewerbung (s.o. Nr. 1. – 4.) führen zum Ausschluss des Bewerbers.
Vertragsbedingungen
Folgende Verpflichtungen des Erwerbers werden grundbuchrechtlich abgesichert:
Bauverpflichtung:
Binnen 3 Jahren ab Vertragsdatum muss das Wohnhaus bezugsfertig errichtet sein.
Verpflichtung zur Selbstnutzung (nur bei Privatpersonen):
Ab Bezugsfertigkeit muss das Wohnhaus 5 Jahre selbst genutzt werden. Ein Weiterverkauf bzw. eine Vermietung ist, außer bei wichtigem Grund, nicht erlaubt.
Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Verpflichtungen ist die Stadt Philippsburg berechtigt, das Erbbaurecht zurückzuverlangen. Die Kosten für die Rückabwicklung des Vertrages trägt der Erwerber.
Klarstellung
Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Erbbaurechts kann aus diesen Richtlinien nicht hergeleitet werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Vergabe des Erbbaurechts.
Auskünfte zum Angebotsverfahren erteilt:
Frau Hacker, Fachdienst 30:
Tel.Nr. 07256/87-155, E-Mail: alexandra.hacker@philippsburg.de
Auskünfte zu baurechtlichen Fragen erteilt:
Frau Neumann, Fachdienst 30:
Tel.Nr. 07256/87-152, E-Mail: michelle.neumann@philippsburg.de
Der Bebauungsplan „Erlenwiesen II + III“ ist auf der Homepage der Stadt Philippsburg (www.philippsburg.de) unter der Rubrik Umwelt & Bauen / Bauleitplanung hinterlegt.
Hinweise:
Die Grundstücke Flst.Nr. 3455, 3456, 3457 und 3458 sowie die Grundstückszeile (Flst.Nr. 3437 bis 3444) können ausschließlich mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden. Die Grundstücke Flst.Nr. 3392 und 3417 können nur mit einem freistehenden Haus bebaut werden.
Wir empfehlen, vor Abgabe Ihrer Bewerbung, das Grundstück in Augenschein zu nehmen.
Höchstgebotsverfahren für das Grundstück „Helmut-Kohl-Straße 5“ (Flst. 3330, Gemarkung Philippsburg)
Das Grundstück wird in einem Höchstgebotsverfahren veräußert.
Gebote müssen bis spätestens Donnerstag, 19.03.2026 bei der
Stadt Philippsburg, Rote-Tor-Str. 6-10, 76661 Philippsburg
in einem verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift:
„Gebot für Baugrundstück Helmut-Kohl-Straße 5“ eingehen.
Das Mindestgebot beträgt 366.500,00 (dreihundertsechsundsechszigtausendfünfhundert) Euro.
Für das Grundstück Flst. 3330 mit einer Größe von 733 qm gilt der Bebauungsplan „Erlenwiesen II und III“. Nähere Infos erhalten Sie unter folgendem Link
https://www.philippsburg.de/files/philippsburg/umwelt/baugebiet/Erlenwiesen%20II%20und%20III/Stadt%20PhilippsburgBebauungsplan%20Erlenwiesen%20II%20und%20III_Satzung_Ausfertigung%20gesamt.pdf
Es wird voll erschlossen veräußert. Die Bebauung ist sofort möglich.
Bebauungsmöglichkeiten
Einzelhaus in offener Bauweise
Allgemeines Wohngebiet; max. II Vollgeschosse;
Wandhöhe max. 5,50 m; Gebäudehöhe max. 9,00 m;
GRZ: 0,4 und GFZ: 0,8; max. 2 Wohneinheiten
Es besteht eine Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren ab Vertragsabschluss.
Selbstnutzungspflicht von 5 Jahren ab Fertigstellung des Bauvorhabens.
Diese Verpflichtung wird grundbuchrechtlich abgesichert.
Bedingungen zum Höchstgebotsverfahren:
Das Gebot ist in einem verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift „Gebot für Baugrundstück Helmut-Kohl-Straße 5“ bei der Stadt Philippsburg, Rote-Tor-Str. 6-10, 76661 Philippsburg einzureichen. Der Bieter muss aus dem Gebot zweifelsfrei (Name bzw. Firma, Adresse, Geb. Datum oder Handelsregister-Nr.) zu erkennen sein. Angebote per Fax oder E-Mail werden nicht gewertet.
Das Gebot hat auf Euro zu lauten. Es muss mindestens gleich hoch oder höher als das Mindestgebot ausfallen. Es darf mit keinen Bedingungen/Befristungen seitens des Bieters verbunden sein.
Gebote, die die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.
Jeder Bieter darf nur ein Gebot abgeben. Geben mehrere Bieter gleich hohe Höchstgebote ab, können diese Bieter zu Nachgeboten aufgefordert werden. Jede weitere Gebotserhöhung ist nicht vorgesehen.
Jedoch hat der Höchstbietende keinen Anspruch darauf, dass ihm die Stadt Philippsburg das Objekt verkauft.
Nach Ablauf der Bietungsfrist werden die Gebote ausgewertet. Der Bieter, an den die Stadt Philippsburg das Objekt danach zu veräußern beabsichtigt, erhält eine entsprechende Nachricht.
Bieter und Käufer müssen identisch sein („Strohmannprinzip“, Bieteridentität).
Am Ende des Verfahrens steht kein Zuschlag, sondern der Abschluss eines notariellen Kaufvertrages zum Höchstgebot.
Bewerber, die nicht zum Zuge kommen, werden entsprechend informiert.
Die Bedingungen für das Höchstgebotsverfahren, ein Gebotsformular
(die Verwendung des Gebotsformulars wird dringend empfohlen) und ein Lageplan sind auf der Homepage der Stadt Philippsburg (www.philippsburg.de) eingestellt oder können im Rathaus Zimmer 115 (1. OG) abgeholt werden.
Auskünfte zum Verfahren erteilt:
Frau Hacker, Fachdienst 30 (Liegenschaften):
Tel.Nr. 07256/87-155, E-Mail: alexandra.hacker@philippsburg.de
Auskünfte zu baurechtlichen Fragen erteilt:
Frau Neumann, Fachdienst 30:
Tel.Nr. 07256/87-152, E-Mail: michelle.neumann@philippsburg.de
Attraktives Gewerbegrundstück in Philippsburg mit 26.700 m² zu verkaufen
Zum Verkauf steht ein großzügiges, unbebautes und voll erschlossenes Gewerbegrundstück mit einer Fläche von 26.700 m² im Gewerbegebiet Philippsburg-Huttenheim. Der Kaufpreis beträgt 100,00 €/m².
Eine Bebauung erfolgt gemäß den Vorgaben des Bebauungsplans „Schorrenfeld Kühweid II – Erweiterung“, der auf der Homepage der Stadt Philippsburg unter folgendem Link abgerufen werden kann:
https://www.philippsburg.de/files/philippsburg/umwelt/baugebiet/Schorrenfeld-Kuehweid%20II%20-%20Erweiterung/Schorrenfeld-K%C3%BChweid%20II_Erweiterung%20-%20Satzung_Ausfertigung_GESAMT.pdf
Lage:
Die Stadt Philippsburg mit knapp 14.000 Einwohnern liegt strategisch günstig zwischen den Oberzentren Karlsruhe und Mannheim sowie den Mittelzentren Bruchsal, Speyer und Germersheim im Nordwesten des Landkreises Karlsruhe.
Mit den Stadtteilen Huttenheim und Rheinsheim bildet Philippsburg den Kern der Gesamtstadt. Hier befinden sich das Rathaus, weiterführende Schulen sowie zahlreiche soziale, kulturelle und freizeitorientierte Angebote. Die Nahversorgung ist vollständig vorhanden, was den Standort auch für Mitarbeiter besonders attraktiv macht.
Verkehrsanbindung:
Philippsburg überzeugt durch eine sehr gute Verkehrsinfrastruktur:
- ca. 15 km zu den Anschlussstellen A5 Kronau/Waghäusel und A5 Karlsdorf/Bruchsal
- Bundesstraße B35 (Bruchsal – Germersheim) verläuft direkt an den Stadtteilen Huttenheim und Rheinsheim
- direkte Bahnverbindungen nach Karlsruhe und Mannheim mit kurzer Fahrzeit
Bildung & Infrastruktur:
Im Bildungszentrum Philippsburg befinden sich Kindergärten, Grund- und Förderschule sowie Gymnasium, Real- und Werkrealschule.
Ergänzt wird das Angebot durch eine Stadtbibliothek, ein Hallenbad sowie eine Sporthalle, die den Campus abrunden.
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung richten Sie bitte an
Stadt Philippsburg -Liegenschaften-, Rote-Tor-Straße 6 – 10, 76661 Philippsburg.
Die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:
- Name der Firma
- Angaben zur Geschäftsführung
- Gegenstand des Unternehmens
- Anzahl der Mitarbeiter
- Persönliche Daten
Der Bewerber muss eindeutig identifizierbar sein.
Fehlende Angaben können zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Es wird empfohlen, den auf der Homepage hinterlegten Bewerbungsvordruck zu verwenden.
Vertragsbedingungen/Verpflichtung des Käufers
- Fertigstellung des Bauvorhabens binnen 2 Jahren ab Kaufvertrag;
- Zustimmung des Veräußerers bei Weiterveräußerung binnen 5 Jahren, ab Fertigstellung des Bauvorhabens;
- Zustimmung des Veräußerers bei Änderung des Nutzungszwecks binnen 5 Jahren, ab Fertigstellung;
- Nachzahlung eines Aufpreises bei Schaffung von Wohnraum
Klarstellung
Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Grundstücks kann aus diesen Richtlinien nicht hergeleitet werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Vergabe des Grundstücks.
Auskünfte zum Angebotsverfahren erteilt:
Frau Hacker, Fachdienst 30 (Liegenschaften):
Tel.Nr. 07256/87-155, E-Mail: alexandra.hacker@philippsburg.de
Auskünfte zu baurechtlichen Fragen erteilt:
Frau Neumann, Fachdienst 30:
Tel.Nr. 07256/87-152, E-Mail: michelle.neumann@philippsburg.de