Aus dem Gemeinderat

Philippsburg trifft Vorsorge „Hochwasservorsorgekonzept“ weiter auf den Weg gebracht

Eine ähnliche Katastrophe wie etwa im Ahrtal soll in Philippsburg verhindert werden. Mit einer „Hochwasservorsorgekonzeption“ haben Verwaltung und Gemeinderat erste Vorbereitungen zur Verhütung eines solchen Falles getroffen. Dem Maßnahmenbündel war ein Antrag der CDU im Oktober 2021 vorausgegangen.

Nunmehr befasste sich der Gemeinderat nicht nur mit der Konzeption zum Aufbau eines örtlichen Hochwasserschutzes, der alle vier Fraktionen zustimmten. Das Gremium beauftragte auch ein Ingenieurbüro zur Erstellung eines Kanalisationsplanes zum Angebotspreis von knapp 50.000 Euro und eines Starkregenrisikomanagements für 94.000 Euro.

Im damaligen Antrag hieß es unter anderem: „Starkregen, Überschwemmungen und Hochwasser beschäftigen aktuell nicht nur die Gemüter. Auch wenn wir von Starkregen verschont geblieben sind, ist es notwendig sich über unsere Lage nachhaltig Gedanken zu machen. Wir müssen einen aktuellen Katastrophenplan entwickeln.“

Zum Ziel des Antrags gehörte neben der Einsetzung einer Arbeitsgruppe aus Verwaltung, Gemeinderat und Bürger auch die Beauftragung eines Planungsbüros mit der Überprüfung und der aktuellen Kartierung in Bezug auf Hochwasser, Überflutung und Starkregen. Das vorgestellte örtliche Hochwasservorsorgekonzept basiert auf drei Säulen der Überflutungsvorsorge:

1. Hochwassergefahrenkarten, 2. Generalentwässerungsplan/allgemeiner Kanalisationsplan und
3. Starkregenrisikomanagement.

Im Zuge der Haushaltsberatungen 2022 hat der Gemeinderat die erforderliche Mittelbereitstellung genehmigt und eingestellt. Der Rathaus-Fachbereich Tiefbau halte die drei Maßnahmenbündel als Startgrundlage für den Aufbau eines örtlichen Hochwasservorsorgekonzeptes für zwingend, erklärte der zuständige Fachmann Erhard Wittemann. Er regte auch an, mit Blick auf den geplanten Polderbau Elisabethenwört und dessen Auswirkungen auf das Grundwassermanagement einen ortskundigen Hydrologen hinzuzuziehen.

Wie es hieß, wird die Erstellung eines Starkregenrisikomanagements zur kommunalen Überflutungsvorsorge vom Land Baden-Württemberg mit 70 Prozent unterstützt. Dies bedeutet eine mögliche Förderung von bis zu 65.800 Euro.

 

Schmidhuber

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