Brandschutz muss ertüchtigt werden

Ausgaben allein für Hieronymus-Nopp-Schule von 425.000 Euro

Brandschutzmaßnahmen im großen Umfang, notwendig und vorgeschrieben im Zuge der Digitalisierungen an sämtlichen Schulen auf dem Philippsburger Campus, stehen jetzt an der Hieronymus-Nopp-Grund- und Werkrealschule an. Dazu hat der Gemeinderat seine Zustimmung erteilt. Dem Gremium, dem auch detaillierte Pläne und Beschreibungen vorlagen, erläuterten Giuseppe Pardo vom gleichnamigen Ingenieurbüro und Helmut Seelinger vom Rathaus-Gebäudemanagement, was, wie und wo genau geplant ist.

Ohne Diskussion und ohne Dissens genehmigte der Gemeinderat die empfohlene Durchführung und beauftragte die Verwaltung, zusammen mit dem Büro Pardo aus Calw die Arbeiten auszuschreiben. Im Zuge der anstehenden Digitalisierung muss, so die Auflage, auf Grund eines Brandschutzgutachtens der Brandschutz ertüchtigt werden.

Im Januar 2021 hatte die Verwaltung für die Nopp-Schule ein Brandschutzgutachten in Auftrag gegeben. Nach den Untersuchungen und Feststellungen müssen erhebliche bauliche Brandschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Vorgeschlagen wurde seinerzeit, das Architekturbüro Giuseppe Pardo mit den technischen Leistungen zu betrauen. Das Team Pardo ist zurzeit mit der Behebung des Brandschadens am Copernicus-Gymnasiums befasst.

Laut Seelinger können durch den Einbau einer flächendeckenden Brandmeldeanlage die Brandschutzvorschriften kompensiert und dadurch erhebliche Kosten eingespart werden. So lassen sich die meisten vorhandenen Holzdecken erhalten, da diese durch Rauchmelder feuerüberwacht werden.

Vorgesehen ist ein ganzes Paket von Maßnahmen im Untergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss. Alle Türelemente ohne Brand- und Rauchschutzzulassungen müssen ausgetauscht werden, lautet eine der Vorgaben. Auch sind Holzwände im Flurbereich als „F 90“ (Feuerwiderstand für mindestens 90 Minuten) herzustellen. Sämtliche Türen, die in einen notwendigen Flurbereich ragen, hat die Stadt als Schulträger in selbstschließender Form nachzurüsten.

Darüber hinaus besteht die Auflage, Rohr- und Elektroleitungen brandgeschützt zu „verkoffern“, also ansehnlich einzupacken. Im Treppenhaus sind sogenannte RWA-Öffnungen (Rauch- und Wärmeabzug) einzubauen. Im „D-Trakt“ müssen vor den Fluchtfenstern – als zweiter Rettungsweg außerhalb – Laufstege angebracht werden. Hinzu kommen weitere Vorschriften für einzelne Verbesserungen. Nicht bleiben kann etwa das in brennbarer Holzbauweise ausgeführte Büro mit Lager des Hausmeisters.

Die Kostenberechnung zur Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen beläuft sich, einschließlich der Honorar- und Nebenkosten, auf 425.000 Euro. Wie es hieß, sollen die lärmverursachenden Arbeiten hauptsächlich in den Schulferien und außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten durchgeführt werden.

 

Schmidhuber

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