Elterngebühren werden erlassen

Einstimmig hat der Gemeinderat von Philippsburg den Verzicht auf die Erhebung der Elterngebühren beschlossen, die in den Kindertagesstätten für den Zeitraum des bundesweiten Lockdowns ab dem 16. Dezember 2020 angefallen sind. Insgesamt geht es um zwei Monate.

Zudem nahmen die vier Fraktionen die Regelungen zur Erhebung der Elterngebühren für die Notbetreuung zustimmend zur Kenntnis und entschieden sich darüber hinaus für die Gewährung von Abschlagszahlungen an die Betriebsträger: zum Ausgleich der ausgefallenen Elterngebühren im Januar und Februar 2021.

Den Sachverhalt erläuterte Bürgermeister Stefan Martus: Aufgrund der steigenden Infektionszahlen kam es seit dem 16. Dezember 2020 zum zweiten bundesweiten Lockdown, der für die Kindergartenkinder bis zum 21. Februar dauerte. In dieser Zeit waren erneut alle Schulen und alle Formen der Kinderbetreuung geschlossen. Es kam lediglich zu einer Notbetreuung. Seit dem 22. Februar findet in den Kitas wieder der „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ statt.

Während des zweiten Lockdowns befanden sich bislang 290 Kinder in der Notbetreuung. Beim ersten Lockdown waren es noch 203. Betreut wurden 6,2 Prozent der Schulkinder und 27,8 Prozent der Kindergartenkinder. Beim jetzigen Lockdown sind 55 Kinder aufgrund ärztlicher Verordnungen oder Stellungnahmen des Jugendamtes in der Notbetreuung aufgenommen.

Wie schon bei der ersten coronabedingten Schließung haben sich auch dieses Mal wieder viele Eltern der unversorgten Kinder an die Einrichtungsleitungen und die Verwaltung gewandt und die Bitte geäußert, die Betreuungsgebühren erneut zu erlassen.

Viele Eltern stehen auf Grund von Kurzarbeit oder Verlust des Arbeitsplatzes vor großen finanziellen Herausforderungen, lässt die Stadtverwaltung wissen. Der Gemeinde- und Städtetag hat empfohlen, die Elternbeiträge auszusetzen. In Absprache mit den Trägern der Philippsburger Kitas hat sich die Stadt, wie schon beim Lockdown 2020, für diesen Weg entschieden.

Die Aussetzung bedeutet, dass monatlich rund 77.000 Euro an Elterngebühren nicht vereinnahmt werden. Für zwei Monate macht das einen Verlust rund 154.000 Euro aus. Da das Land nur etwa 80 Prozent der Kosten durch die entgehenden Elternbeiträge übernimmt, müssen die Kommunen die restlichen 20 Prozent selbst tragen.

 

Schmidhuber

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