Gemeindevollzugsdienst in Philippsburg funktioniert

Gemeinderat lässt sich Sachstandsbericht über 20-monatigen Einsatz geben

Der Gemeindevollzugsdienst in der Stadt Philippsburg funktioniert. Deutlich verbessert habe sich die Parksituation, hieß es in Sachstandsbericht, den die Fraktion der Freien Wähler beantragt hatte. In seiner Stellungnahme wies Stadtrat Peter Kremer (FW) auf die Vorgeschichte hin, insbesondere auf die Verkehrs- und Parkverhältnisse in der Stadt, die seinerzeit gewisse Abhilfemaßnahmen erforderlich machten.

Zum 1. November 2021 waren vier Gemeindevollzugsbedienstete auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung eingestellt worden, um den ruhenden Verkehr zu überwachen. Alle vier Arbeitsverhältnisse wurden zunächst auf zwei Jahre befristet. Wie Ordnungsamtsleiter Mario Berny informierte, hat mittlerweile eine Kraft gekündigt. Zum überwiegenden Teil werden die Hilfskräfte in den „Randzeiten“ eingesetzt. Dies bedeutet, dass der Streifendienst von Montag bis Freitag nach 16 Uhr beginnt. In unregelmäßigen Abständen finden auch Kontrollen an Samstagen statt.

Tatbestände, die in der Vergangenheit geahndet wurden, waren etwa das Parken auf Gehwegen, auf Schwerbehindertenparkplätzen oder in Brandschutzzonen. Auch kümmerten sich die vier Ordnungshüter um über einen längeren Zeitraum abgestellte Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum, um Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen und um die Nichteinhaltung von Mindestabständen der Pkw. Im Jahre 2021 kam es laut Übersicht zu 2.183 Tatbeständen, in den ersten fünf Monaten 2022 zu 606. Die Verstöße wegen Gehwegparkens seien nach Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs weiter zurückgegangen.

„Die Bürgerschaft bewertet den Einsatz als gut und notwendig“, resümierte Berny. „Wir erhielten viele positive Rückmeldungen, insbesondere von älteren und gehbehinderten Bürgern, auch von Müttern mit Kinderwagen, die jetzt wieder die Gehwege entsprechend ihrer Bestimmung benutzen können, da Mindestabstände eingehalten werden.“

Im Gegenzug, so heißt es im Bericht, nahmen Beschwerden von Anwohnern bestimmter Straßen zu. Ihnen gehe aufgrund der Ahndungen ein Teil des Straßenparkraums verloren. Aus Sicht des Ordnungsamtes ist eine Fortsetzung der Arbeitsverhältnisse wünschenswert und sinnvoll. Kremer schlug vor, es, wie momentan, bei drei Vollzugskräften zu belassen.

 

Schmidhuber

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