Stellenausschreibung

Die Stelle des hauptamtlichen

Bürgermeisters (m/w/d)

der Stadt Philippsburg (rund 13.700 Einwohner) ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 01. August 2021 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl findet am Sonntag, 02. Mai 2021, eine evtl. notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, 16. Mai 2021, statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Dienstag, 06. April 2021, 18.00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Stadtverwaltung Philippsburg, Rote-Tor-Str. 6 – 10, 76661 Philippsburg, verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
  • eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg vorliegt;
  • Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Im Falle einer etwaigen Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 03. Mai 2021 und endet am Mittwoch, 05. Mai 2021, 18.00 Uhr. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.

Über die Durchführung einer öffentlichen Bewerbervorstellung entscheidet der Gemeinderat. Ort und Zeit einer persönlichen Vorstellung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

Weitere Informationen über die Stadt Philippsburg finden Sie hier auf der Homepage www.philippsburg.de

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