Ab Samstag weitere Lockerungen in Stadt und Landkreis Karlsruhe

7-Tage-Inzidenz derzeit stabil unter 100

In der Stadt und im Landkreis Karlsruhe gelten ab Samstag (22. Mai), 0.00 Uhr, weitere Lockerungen, die eine Reihe von Lebensbereichen betreffen. Voraussetzung dafür war, dass an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die 7-Tage-Inzidenz unter dem Schwellenwert von 100 liegt. Maßgeblich sind die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Inzidenzwerte, die am Donnerstag (20. Mai) für den Stadtkreis einen Wert von 55,4 und für den Landkreis von 65,8 ausweisen. Ab kommenden Samstag tritt damit die „Bundesnotbremse“ außer Kraft und es gilt die Öffnungsstufe 1 nach der Coronaverordnung des Landes.

Bisher eingeschränkt geschlossener Einzelhandel (Click and Meet) ist unter bestimmten Vorgaben wieder möglich. Zulässig wird auch wieder Gastronomie, die von 6.00 bis 21.00 Uhr öffnen darf; im Außenbereich gelten dabei keine Personenbeschränkungen, jedoch gibt es für den Innenbereich Vorgaben beispielsweise zu Tischabständen und zulässiger Personenzahl. Öffnen dürfen auch wieder Museen, Galerien, Bibliotheken, botanische und zoologische Gärten sowie für touristische Zwecke die Beherbergungsbetriebe. Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Gruppen im Freien mit bis zu 20 Personen und Kulturveranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 100 Personen sind ebenfalls wieder zulässig.

Wenn nun mit der Öffnungsstufe 1 lange vermisste Aktivitäten wieder möglich werden, erinnert das Gesundheitsamt daran, dass Kontakte weiterhin so gut es geht zu beschränken und die AHA-Regeln weiter zu beachten sind. Nur so werden die Erfolge der letzten Wochen nicht gefährdet und perspektivisch weitere Öffnungsschritte möglich.

Auch nach dem Unterschreiten der 100er-Schwelle gelten weiterhin die bisherigen Kontaktbeschränkungen. So dürfen sich nach wie vor im öffentlichen und privaten Raum nur zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden dabei nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

Die Regelungen im Einzelnen können auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landkreis-karlsruhe.de auf den Coronaseiten unter der Ziffer 2 »Welche Regelungen gelten im Stadt- und Landkreis Karlsruhe?« abgerufen werden.

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