Bürgermeister Martus zur Lage in Philippsburg I 15.04.2021

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Landkreis Karlsruhe gilt aufgrund der hohen Inzidenz die Notbremse und seit heute auch wieder die Ausgangsbeschränkung. Die britische Variante des Virus ist zur vorherrschenden Variante geworden.

Die Impfungen in den Hausarztpraxen ist sehr gut angelaufen Erste Priorität haben nicht mobile Patient*innen, sowie Personen mit Vorerkrankungen. Unsere Hausarztpraxen werden direkt auf impfberechtigte Patient*innen zugehen, um Impftermine zu vereinbaren. Eine Kontaktaufnahme seitens der Patient*innen ist daher nicht notwendig.


Bundesweite Corona-Notbremse beschlossen

Das Bundeskabinett wird morgen den Entwurf des 4. Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung beschließen und sich damit auf bundeseinheitliche Corona-Maßnahmen einigen. Das Infektionsschutzgesetz soll um § 28b erweitertet werden, der eine bundeseinheitliche Notbremse ab einer Überschreitung des Schwellenwerts von 100 Infektionen je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt vorsieht. Die Notbremse soll automatisch nach einer regionalen Überschreitung des Schwellenwertes an drei aufeinanderfolgenden Tagen ab dem übernächsten Tag gelten.

Die Notbremse wird entsprechend dem Entwurf folgende Maßnahmen umfassen:

  • Private Kontakte werden auf Zusammentreffen von einem Haushalt mit einer weiteren Person beschränkt.
  • Ausgangsbeschränkungen werden zwischen 21 und 5 Uhr gelten. Ausnahmen von der Ausgangssperre werden nur bei zwingenden Gründen zulässig sein.
  • Geschäfte müssen schließen. Hiervon ausgenommen werden der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. In den zulässigen Geschäften müssen die Kunden FFP2- oder vergleichbare (Atemschutz-)Masken tragen und die Anzahl der Menschen im Laden muss begrenzt werden.
  • Der Betrieb von Freizeit-, Kultur und Sporteinrichtungen wird untersagt. Kontaktloser Individualsport bleibt erlaubt, wenn er allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden kann. Ausnahmen gibt es für Berufs- und Leistungssportler.
  • Restaurants bleiben geschlossen, dürfen aber bis 21 Uhr Speisen zur Abholung anbieten. Die Lieferung wird auch nach 21 Uhr erlaubt sein.
  • Körpernahe Dienstleistungen werden untersagt. Ausgenommen sind Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe jeweils mit der Maßgabe, dass von den Beteiligten unbeschadet der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und soweit die Art der Leistung es zulässt, Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen sind. Vor der Wahrnehmung von Dienstleistungen eines Friseurbetriebs ist ein negatives Testergebnis vorzulegen, das nicht älter als 24 Stunden ist.
  • In Bus, Bahn und Taxi sind Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen. Möglichst soll nur die Hälfe der regulär zulässigen Passagiere mitfahren.

  • Touristische Übernachtungsangebote werden verboten.
  • Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonal an allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen werden im Präsenzunterricht zweimal pro Woche auf Corona getestet.

Bei einer Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz des Schwellenwertes von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht verboten. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich. Diese Bremse soll auch für Kitas gelten. Eine Notbetreuung kann durch die Länder eingerichtet werden.

Zudem soll die Bundesregierung ermächtigt werden, eigene Rechtsverordnungen für Gebote und Verbote ab einem Schwellenwert von 100 zu erlassen. Die Rechtsverordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates. Die Gesetzesänderung gilt insgesamt für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Das ist derzeit der 30. Juni 2021.

Die neuen Regeln sollen in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden. Eine ausdrückliche Zustimmung der Länderkammer ist nicht erforderlich, sie könnte allenfalls Einspruch erheben.

Über den endgültigen Beschluss sowie die Auslegung der Regelungen werden wir Sie wieder informieren, sobald uns die entsprechenden Unterlagen vorliegen.


Zentrale Gedenkveranstaltung für Todesopfer in der Corona-Pandemie

Am 18. April 2021 findet in Berlin die „Zentrale Gedenkveranstaltung für die Todesopfer in der Corona-Pandemie“ statt. Aus diesem Anlass ordnet der Bund für kommenden Sonntag für seine Bereiche eine bundesweite Trauerbeflaggung an.


Lage insgesamt und vor Ort

Der Landkreis Karlsruhe liegt bei einem Inzidenzwert von 154,6 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen innerhalb von 7 Tagen. Der Landesdurschnitt liegt bei 165,3 der Bundesdurchschnitt bei 160,1.

Die Intensivstationen der Krankenhäuser in Baden-Württemberg sind zu 89,8 % belegt.

Vorab die wöchentlich AKTUELLEN Fallzahlen für Philippsburg und den Landkreis Karlsruhe zu Ihrer Information (Stand 15.04.2021, 00.00 Uhr):

  • Philippsburg: 90 Personen sind als Kontaktpersonen in Quarantäne. Darin enthalten 46 aktive (positiv getestete) Fälle. Wir sind nun insgesamt bei 545 angekommen.
  • Landkreis Karlsruhe: +114 aktive (positiv getestete) Fälle zum Vortag, 1075 aktuelle Fälle, bislang insgesamt 15.135 als positiv erfasste Fälle, 426 verstorbene Personen, 7-Tage-Inzidenz liegt bei 154,6.

Baden-Württemberg verzeichnete +3.880 Infektionen, die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 165,3 und die Bundesrepublik Deutschland verzeichnet + 29.426 Neuinfektionen. Bundesweit liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 160,1.


Schule nach den Osterferien

Ab dem 19. April 2021 findet wieder Wechselunterricht an unseren Schulen statt. Wie dies konkret umgesetzt wird, können Sie der Homepage des Kultusministeriums bzw. den Informationen ihrer Schule entnehmen.

https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/teststrategie-schulen-kitas-ab-april-2021#anker9116846

Generelle Testpflicht aufgrund des Gesetzentwurfs zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes, der eine inzidenzunabhängige Testpflicht an den Schulen vorsieht. Geimpfte und genesene Personen sind von der Testpflicht befreit.


Notbetreuung gilt unverändert weiter

Für die Klassen 1 bis 7 (einschließlich Grundschulförderklassen) bleibt es bei der Notbetreuung, für deren Inanspruchnahme die bisherigen Voraussetzungen gelten (Orientierungshilfe Notbetreuung Schulen, Stand 01/ 2021 – www.km-bw.de).

Die Notbetreuung wird auch weitergeführt, wenn bei einem Inzidenzwert von über 200 an der Schule auf Fernunterricht umgestellt wird.

Die Testpflicht gilt auch in der Notbetreuung.


Zweite Änderung SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Impfterminvergabe für alle über 60-Jährige ab 19.04.2021

Das Sozialministerium hat heute auf seiner Homepage bekanntgegeben, dass sich ab Montag, 19. April 2021, alle über 60-Jährigen gegen das Coronavirus impfen lassen können. Bislang waren über 60-Jährige nur bei bestimmten Vorerkrankungen oder aufgrund des Berufs impfberechtigt. 

Die Öffnung betrifft nur den Personenkreis des § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Corona-ImpfV, nicht jedoch die gesamte Personengruppe mit erhöhter Priorität (Prio 3).


Impftermine für Senior*innen über 80 Jahren

Über 80-Jährige, die bislang noch keinen Impftermin erhalten haben, können sich nun per E-Mail an 80plus@impfzenetren-ka.de direkt bei den Karlsruher Impfzentren (Zentrale Impfzentrum Messe Karlsruhe und Kreisimpfzentrum Schwarzwaldhalle) melden. Telefonisch steht weiterhin die Hotline des Impfterminservice unter 116 117 bereit.


Bürgertestungen in Philippsburg

WICHTIG: Bitte bringen Sie zur Testung Ihren Personalausweis oder eine aktuelle Meldebescheinigung mit!

Seniorenhaus St. Martin; Caritasverband Bruchsal e.V.
Thüngenstraße 23
/ Eingang in der Güterhallenstraße über die Außentreppe.
Montag bis Freitag von 9.45 Uhr bis 11.45 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Barrierefrei über den Fahrstuhl im Innenbereich bitte bei der WG 2 klingeln.

Feuerwehrhaus Philippsburg: DRK Ortsverein Philippsburg in Zusammenarbeit mit dem DRK Ortsverein Huttenheim
Lessingstraße 6, 1. OG
Dienstag von 17.30 Uhr bis 20.30 Uhr
Freitag von 17.30 Uhr bis 20.30 Uhr
Kindertestungen für Kinder im Alter von 5 Jahren bis 12 Jahren vom DRK Ortsverein Philippsburg durchgeführt!

Sebastianusheim Rheinsheim: DRK Ortsverein Rheinsheim
Kirchstraße 4a
Freitag von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Samstag von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr

WICHTIG: Bei einem positiven Testergebnis besteht eine PCR-Nachtestpflicht!

Bitte informieren Sie sich aus der Presse über die aktuellen Entwicklungen. Natürlich werden wir Sie online auf unserer Homepage und in den sozialen Medien auf dem Laufenden halten.

Den erkrankten Personen wünsche ich eine baldige Genesung und den Personen in Quarantäne Gelassenheit und Durchhaltevermögen.

Bleiben bzw. werden Sie gesund,
Ihr

Stefan Martus
Bürgermeister

 

Zurück