Kommunale Impfzentren in Heidelsheim und Sulzfeld nehmen am 22. Januar eingeschränkten Betrieb auf

Am Anfang drei Öffnungstage pro Woche

Terminvereinbarung ab 19. Januar ab 08.00 Uhr möglich

Am Freitag, den 22. Januar, gehen im ganzen Land die Kommunalen Impfzentren (KIZ) in Betrieb, darunter auch die beiden Einrichtungen im Landkreis Karlsruhe im früheren Praktiker-Baumarkt in Bruchsal-Heidelsheim und in der E.G.O.-Halle in Sulzfeld. Anfangs werden sie an drei Tagen geöffnet sein: freitags ab 13.00 Uhr und sonntags sowie mittwochs jeweils ab 09.00 Uhr. Ganz wichtig: Geimpft werden kann nur der, der zuvor einen Impftermin vereinbart hat! Das ist ausschließlich online über www.impfterminservice.de oder über die bundesweite Sonderrufnummer 116117 möglich. Am 19. Januar können ab 08.00 Uhr Termine gebucht werden. 

Impfberechtigt sind zunächst nur Personen, die besonders hoch gefährdet sind an COVID-19 schwer zu erkranken oder sich mit SARS-CoV-2 anzustecken. Dazu zählen alle Menschen über 80 und alle Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie auch Mitarbeiter, die in Pflegeheimen, Intensiv- und Covidstationen von Krankenhäusern, Rettungsdiensten und vergleichbaren Bereichen wie z.B. Dialysezentren, ambulante Pflegedienste, COVID-Abstrichstellen oder Corona-Schwerpunktpraxen arbeiten.

„Es wird am Anfang nicht möglich sein, allen Terminwünschen zu entsprechen“, dämpft Landrat Dr. Christoph Schnaudigel Erwartungen auf einen schnellen Impftermin. Zu gering sind die gelieferten Mengen in der Anfangszeit: So bekommt jedes Kreisimpfzentrum im Rhythmus von 14 Tagen 975 Impfdosen. Von diesem Kontingent müssen aber sowohl die mobilen Impfteams „bedient“ werden, von denen am Anfang je eines pro KIZ stationiert ist und die vor Ort in die Pflegeheime fahren, als auch die Berechtigten in den Krankenhäusern und anderen besonders schutzbedürftigen Bereichen. Für beide Gruppen sind jeweils 30% des Impfstoffs vorgesehen. Der größere Teil von 40% geht in das Impfzentrum, was bedeutet, dass für die Allgemeinheit pro Woche um die 200 Impftermine angeboten werden können. Es ist davon auszugehen, dass die Termine jeweils in kürzester Zeit vergeben sind.

„Diese Situation ist sicher nicht befriedigend“, sagt Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, der vorrechnet, dass es bei den angekündigt gelieferten Impfstoffmengen bis März dauert, um allein die Pflegeheime durchzuimpfen, „aber es kann nun mal nur verimpft werden, was vorhanden ist.“ Schuldzuweisungen in welche Richtung auch immer hält er für unangebracht, wichtig sei, dass die berechtigten Personen strukturiert Impfungen angeboten bekommen und jede verfügbare Impfdose auch tatsächlich verimpft wird.

Dass Termine ausschließlich digital über das Internet, oder – wer keinen Onlinezugang hat – im persönlichen Gespräch über die Rufnummer 116117 vergeben werden, hat den Hintergrund, dass alle Impfzentren bundesweit standardisiert sind und überall die gleichen Systeme zum Einsatz kommen. Anders wäre ein reibungsloser Ablauf gar nicht zu bewältigen. Eine alternative Terminvergabe z.B. durch das Gesundheitsamt oder direkt im Impfzentrum ist nicht möglich. Auch wenn es schwerfalle, bleibe momentan nichts anderes übrig, als sich geduldig online oder telefonisch um einen Termin zu bemühen, sich weiterhin an die Hygiene- und Abstandsregelungen zu halten und persönliche Kontakte so weit wie möglich zu beschränken. Sobald mehr Impfstoff geliefert wird, werde sich die Situation bessern, so der Landrat, der darauf hinweist, dass die Kommunalen Impfzentren auf 750 Impfungen pro Tag, die zentralen Impfzentren sogar auf 1.500 Impfungen pro Tag im Mehrschichtbetrieb ausgelegt sind. „Wir können das jederzeit aktivieren“, versichert der Landrat, ebenso wie ein weiteres Mobiles Impfteam pro Kommunales Impfzentrum. Voraussetzung dafür ist, dass diese Mengen auch tatsächlich zur Verfügung stehen.

Ein weiteres Kommunales Impfzentrum hat die Stadt Karlsruhe in der Schwarzwaldhalle eingerichtet. Auch dort ist es möglich, Impftermine zu bekommen, ebenso im Zentralen Impfzentrum in der Messe Karlsruhe in Rheinstetten sowie generell an allen Impfzentren.

Alle Informationen sind auch auf der Homepage des Landratsamtes bzw. auf dem gemeinsamen mit der Stadt Karlsruhe betriebenen Corona-Portal abrufbar.

Impfzentren Landkreis Karlsruhe - Informationsmaterial / FAQ

Fragen und Antworten zu den Impfzentren in Bruchsal-Heidelsheim und Sulzfeld

Wo genau befindet sich das Impfzentrum?

Die genauen Adressen und Anfahrtspläne entnehmen Sie bitten folgenden Links:
Impfzentrum Bruchsal-Heidelsheim
Impfzentrum Sulzfeld


ÖPNV-Anbindung

Zu den Impfzentren fahren zu den Öffnungszeiten regelmäßig Busse vom Bahnhof Sulzfeld zum Impfzentrum Sulzfeld und Bahnhof Bruchsal zum Impfzentrum Bruchsal-Heidelsheim.


Wo kann man parken?

Autofahrer haben ausreichend Möglichkeit zum Parken direkt vor den Impfzentren.


Gibt es Parkplätze für Menschen mit Behinderung?

Ja. Bitte beachten Sie die Ausschilderung vor Ort.


Wie viel Zeit muss ich etwa für einen Termin im Impfzentrum einplanen?

Bitte planen Sie mindestens eine Stunde für den Aufenthalt im Impfzentrum ein. Davon entfällt etwa eine halbe Stunde auf die Einlasskontrolle, die Registrierung sowie das Aufklärungsgespräch und die Impfung selbst. Weitere 30 Minuten sind für die Nachbeobachtung einzukalkulieren. Es kann jedoch zu Verzögerungen kommen.


Wie wird der Ablauf vor Ort sein?

1.Sie gelangen am Eingang zunächst in den Bereich Eingangskontrolle. Dort werden alle Personen auf die Einhaltung der AHA-Regeln kontrolliert sowie der Gesundheitszustand per Befragung und über ein berührungsloses Fiebermessen festgestellt.

2. Sodann gelangt man zum Bereich Registrierung. Hier werden die notwendigen formalen Dinge geprüft und die Identität der zu Impfenden Person festgestellt. Ein Aufklärungsbogen wird ausgehändigt.

3. Der folgende Bereich dient der zu impfenden Person zur Information über die Impfung. Ein Videofilm steht dazu ebenso zur Verfügung wie auch die Möglichkeit, den Aufklärungsbogen zu lesen und auszufüllen. Wenn man beides erledigt hat, setzt man sich auf einen freien Stuhl direkt vor einer der Arzt-Praxen. Von hier aus wird man vom Praxis-Team in eines der zwei vorhandenen Sprechzimmer A oder B gebeten.

4. Ein Arzt nimmt das Aufklärungsgespräch vor und dann erfolgt die eigentliche Impfung. Im Anschluss verlässt man die Arztpraxis über einen rückwärtigen Ausgang und gelangt in den Bereich Nachbeobachtung. Diesen kann man nach 30 Minuten verlassen. Über den Ausgang verlässt man dann das Impfzentrum.


Darf ich vor Ort Essen und Trinken?

Da ein dauerhaftes Tragen des Mund-Nasen-Schutzes erforderlich ist, ist sowohl Essen als auch Trinken vor Ort leider nicht möglich.

Gibt es vor Ort Essen oder Trinken zu kaufen?

Nein. Die zu impfenden Personen verlassen das Gelände unmittelbar nach der Nachbeobachtungszeit.


Darf ich eine zu impfende Person begleiten?

Ja. Eine Begleitperson ist zulässig. Allerdings gelten für alle Begleitpersonen ebenso die Abstands-, Hygiene-und Zutrittsregeln. Mit Fieber oder Corona-Symptomen bzw. als infizierte Person hat die Begleitperson ein Betretungsverbot. Sie müssen sich als Begleitperson dem gleichen Einlass-Prozess unterziehen wie die zu impfende Person.

Kann ich als Begleitperson die ganze Zeit dabeibleiben?

Dem Grunde nach ja, sofern die zu impfende Person die Begleitperson beim Aufklärungsgespräch dabeihaben möchte. In der eigentlichen Arzt-Praxis ist keine Sitzgelegenheit für die Begleitperson vorhanden. Diese muss in dieser Zeit stehen. An anderen Stellen befinden sich separate Sitzgelegenheiten in beschränkter Anzahl für die Begleitperson.

Gibt es vor Ort Sitzgelegenheiten?

An allen wesentlichen Bereichen stehen Sitzgelegenheiten zur Verfügung. Diese dürfen nicht verschoben werden.


Kann man Rollstühle ausleihen?

Eine begrenzte Anzahl von Rollstühlen steht vor Ort kostenlos zur Ausleihe zur Verfügung. Diese sind am Ausgang wieder zurück zu geben.

Ist die Nutzung von Rollatoren gestattet?

Ja.


Gibt es vor Ort WCs?

Ja.

Gibt es Behinderten WCs?

Ja.

Darf man auf dem Gelände rauchen?

Ja, in einem ausgewiesenen Raucherbereich.

Kann ich einen Hund mitbringen?

Haustiere sind im Impfzentrum nicht gestattet.

Gibt es Kinderbetreuung?

Im Impfzentrum ist keine Kinderbetreuung vorgesehen.

Welche Schutz-und Hygiene-Regeln gibt es?

Auf dem gesamten Gelände um die Impfzentren herrscht ein sehr hoher Schutz-und Hygienestandard. Es gelten überall und immer die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmaske tragen). Die Impfzentren sind gut und ausreichend belüftet. Das Gelände bietet sehr gute Bedingungen für das Abstandhalten. Die Laufwege für die zu impfenden Personen sind so geplant, dass immer ein Einbahn-Verkehr herrscht.

Was ist, wenn ich meine Maske vergessen habe?

Auf dem Gelände herrscht überall Maskenpflicht. Sollten Sie Ihre Maske vergessen haben, erhalten Sie im Bereich Eingangskontrolle eine Einwegmaske.

Muss ich nüchtern zum Impfen kommen?

Nein, Sie können vor dem Impftermin ganz normal essen und trinken.

Muss ich besondere Kleidung anziehen? Was sollte ich in Punkto Bekleidung am Tag der Impfung beachten?

Zum Impfen müssen Sie Ihren Oberarm vollständig entkleiden. Daher ist ein leicht an-und auszuziehendes Oberteil empfohlen. Garderobenhaken zum Ablegen von Oberbekleidung sind vorhanden.

Bin ich mit entkleidetem Oberarm/Oberkörper vor Blicken anderer geschützt?

Die Sprechzimmer in den Arztpraxen sind so angelegt, dass jeweils durch bauliche Elemente die zu impfende Person vor Blicken anderer zu impfenden Personen geschützt ist.

Wie warm ist es in der Halle?

Die Impfzentren sind auf normale Zimmertemperatur beheizt. Bei extremniedrigen Außentemperaturen kann es ggf. zu geringfügig niedrigeren Temperaturen kommen. Durch die Größe der Halle sowie die Belüftung kann es zu Zugerscheinungen kommen.

Welcher Arm soll für die Impfung genommen werden?

Bei Rechtshändern wird in der Regel in den linken Oberarm und bei Linkshändern in den rechten Oberarm injiziert.

Wenn ich kein oder nur wenig Deutsch verstehe, wie kann ich mir helfen?

Die gesamte örtliche Beschilderung ist in den wesentlichen Bereichen in deutscher und englischer Sprache gehalten. Auch die Aufklärungsvideos sind mehrsprachig.

Wofür sind die Mobilen Impfteams (MIT) da?

Die mobilen Impfteams sind organisatorisch an die jeweiligen Impfzentren angebunden. Die mobilen Impfteams suchen nach vorheriger Terminabsprache aktiv die Alten-und Pflegeeinrichtungen auf, um die dort lebenden Personen vor Ort zu impfen. Auch hierbei handelt es sich um ein Impfangebot, die Impfung ist freiwillig.

Zunächst werden Alten-und Pflegeheime aufgesucht, und vor Ort geimpft. Auch das Personal kann dabei mit geimpft werden. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffs zu Beginn der Impfungen muss priorisiert werden. Aufsuchende Impfungen bei pflegebedürftigen Menschen in der eigenen Häuslichkeit sind derzeit aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffs noch nicht möglich. In der eigenen Häuslichkeit ist jedoch auch das Ansteckungsrisiko deutlich geringer als in einem Alten-oder Pflegeheim.

 

Stand: 20.01.2021

Zurück