Stufenplan in Baden-Württemberg ab 8. März 2021

Geschlossene/ geöffnete Einrichtungen und Aktivitäten – Stand: 12. März 2021

Einige Öffnungen und Schließungen sind abhängig von der jeweiligen 7-Tage-Inzidenz im Stadt- oder Landkreis.

Die Maßnahmen treten in Kraft, sobald die Inzidenz mehrere Tage infolge konstant ist: Bei sinkenden Zahlen muss die Inzidenz mindestens drei Tage infolge, bei steigenden Zahlen mindestens fünf Tage infolge konstant sein.

Die jeweiligen Stadt- und Landkreise sind zuständig für die Information der Bevölkerung.

Diese Liste gibt nur eine Übersicht über die unterschiedlichen Bereiche. Die meisten Öffnungen sind nur unter Auflagen erlaubt. Bitte informieren Sie sich auf www.baden-württemberg.de über die genauen Regelungen und Auflagen für den einzelnen Bereich.

Stufenplan
Begründung zur aktuellen CoronaVO

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