Die KABS informiert:

Mitteilung an die KABS-Mitgliedsgemeinden zum Thema „Übertragung von SARS-Co V-2 durch Stechmücken"

Jüngste Untersuchungen, veröffentlich in dem Journal „Nature" (Scientific Reports 2020 10:11915, Download: https://doi.org/10.1038/s41598-020-68882-7) haben eindeutig gezeigt, dass das SARS-Co-V-2-Virus nicht von Stechmücken übertragen werden kann.

Man hat in dieser Untersuchung drei der wichtigsten und weit verbreiteten Vektoren für Arboviren (Viren, die durch Arthropoden, u.a. Insekten, übertragen werden) Aedes aegypti (Gelbfiebermücke), Aedes albopictus (Asiatische Tigermücke) und Culex quinquefasciatus untersucht. Die Stechmückenarten wurden im Labor mit dem SARS-Virus infiziert und die Virusentwicklung in den drei Stechmückenarten beobachtet. Die Asiatische Tigermücke kommt lokal an mehreren Stellen im Oberrheingebiet vor, das einheimische Pendant zu Culex quinquefasciatus wäre die Hausmücke Culex pipiens, die weit verbreitet in Deutschland auftritt.

Die Ergebnisse waren eindeutig. Das SARS-Co-V-2-Virus konnte sich in keiner der Stechmückenarten vermehren und damit auch nicht das Virus übertragen. Das heißt konkret, dass selbst wenn eine Stechmücke Blut von einer infizierten Person saugt, kann es zu keiner Übertagung des Virus auf eine weitere Person kommen.

 

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