Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Ortskern Rheinsheim“ und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan vom 30.01.2026

Der Gemeinderat der Stadt Philippsburg hat am 22.10.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO die Aufstellung des Bebauungsplans „Ortskern Rheinsheim“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften beschlossen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung, Umweltbericht (Bestandsanalyse), Fachbeitrag Artenschutz und städtebaulichem Konzept liegt vom 09.02.2026 bis einschließlich 13.03.2026 öffentlich aus.

Die Unterlagen sind während dieses Zeitraums im Internet unter https://www.philippsburg.de/index.php/Bauleitplanung.html sowie über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste einsehbar. Zusätzlich ist eine Einsichtnahme im Stadtverwaltungsgebäude Philippsburg, Fachdienst 30 – Stadtentwicklung, Rote-Tor-Straße 6–10, während der üblichen Dienstzeiten möglich.

Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der Online-Einsichtnahme, der Einsichtnahme vor Ort sowie im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern, diese zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben. Auch Kinder und Jugendliche gelten als Teil der Öffentlichkeit.

Die vollständige Bekanntmachung ist dem beigefügten PDF einschließlich Lageplan zu entnehmen.

Download:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Ortskern Rheinsheim“ und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan vom 30.01.2026 (PDF)

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