Ergänzungsschule (Gesundheitsfachberufeschulen) - Staatliche Anerkennung beantragen
Die staatliche Anerkennung einer Ergänzungsschule berechtigt den Träger dazu, Prüfungen abzuhalten.
Unter den Gesundheitsfachberufeschulen gibt es in Baden-Württemberg Ergänzungsschulen für die folgenden Fachgebiete:
- Podologie
- Ergotherapie
- Notfallsanitäterwesen
- Masseurwesen und medizinische Bademeister
Die Anerkennung gilt unbefristet. Ausnahmen sind möglich.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Anerkennung sind:
- Die Ergänzungsschule hat sich fünf Jahre lang bewährt.
Von dieser Frist sind ausgenommen:- der Ausbau einer bereits staatlich anerkannten Ergänzungsschule
- die Errichtung einer weiteren Ergänzungsschule derselben Schulart durch den Träger einer bestehenden staatlich anerkannten Ergänzungsschule
- Der Unterricht richtet sich nach einem von der Schulaufsichtsbehörde genehmigten Lehrplan.
- Es besteht ein besonderes pädagogisches oder sonstiges staatliches Interesse an der Schule.
Das trifft vor allem in folgenden Fällen zu:- Die Errichtung entsprechender öffentlicher Schulen erübrigt sich nur durch das Vorhandensein der privaten Ergänzungsschule.
- Die Schule dient in bedeutsamer Weise dem öffentlichen Wohl.
Zuständige Stelle
das Sozialministerium Baden-Württemberg
Erforderliche Unterlagen
Entwurf einer Prüfungsordnung
Kosten
- staatliche Anerkennung: EUR 50,00 - 1.000,00
- Genehmigung der Prüfungsordnung: EUR 150,00 - 1.000,00
Verfahrensablauf
Die Anerkennung können Sie als Träger der Schule beim Regierungspräsidium beantragen. Das Regierungspräsidium leitet den Antrag an das Sozialministerium zur Entscheidung weiter.
Sie erhalten nach der Prüfung einen Anerkennungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
rechtzeitig vor den Prüfungen des ersten Abschlussjahrganges