Hundesteuer - Hund abmelden
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
Voraussetzungen
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.
Kosten
in der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.
Zuständige Mitarbeiter
- Frau Sabrina Puchler
- 07256 87-137
- 07256 8766-137
- sabrina.puchler@philippsburg.de
- Fachdienst: Steuern, Abgaben und Entgelte
- Raum: 019
- Silke Max
- 07256 87-139
- 07256 8766-137
- silke.max@philippsburg.de
- Fachdienst: Steuern, Abgaben und Entgelte
- Raum: 019
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Fristen
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.
Hinweise
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.