Landesfamilienpass beantragen
Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.
Kostenlos sind zum Beispiel:
- Schloss Heidelberg
- Staatsgalerie Stuttgart
- Archäologisches Landesmuseum Konstanz
- Technoseum in Mannheim
- Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)
Voraussetzungen
Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:
- Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld-berechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Hinweis: Der Erstwohnsitz ist entscheidend. Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Kindergeldberechtigungsnachweis (zum Beispiel auf der Gehaltsbescheinigung)
- bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
- bei Bürgergeld- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
- bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument
Kosten
keine
Rechtsbehelf
Widerspruch über Kommune
Zuständige Mitarbeiter
- Frau Ulrike Hambsch
- 07256 87-360
- 07256 8766-360
- ulrike.hambsch@philippsburg.de
- Fachdienst: Bürgerbüro / Ortsverwaltung Huttenheim
- Raum: 011
- Frau Barbara Pospisil
- 07256 87-208
- 07256 8766-208
- barbara.pospisil@philippsburg.de
- Fachdienst: Bürgerbüro
- Raum: 012
- Frau Giulia Grohmann
- 07256 87-133
- 07256 8766-133
- giulia.grohmann@philippsburg.de
- Fachdienst: Bürgerbüro
- Raum: 013
- Frau Sabrina Siebert
- 07256 87-144
- 07256 8766-144
- sabrina.siebert@philippsburg.de
- Fachdienst: Bürgerbüro
- Raum: 013
- Frau Andrea Hacker
- 07256 87-122
- andrea.hacker@philippsburg.de
- Fachdienst: Bürgerbüro
- Raum: 011
- Frau Anna Schenfeld
- 07256 87-133
- 07256 87-133
- anna.schenfeld@philippsburg.de
- Fachdienst: Bürgerbüro
- Raum: 013
Verfahrensablauf
Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.
Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern oder online beantragen.
Fristen
-
Hinweise
keine