Elektrokleinstfahrzeuge
Elektrokleinstfahrzeuge sind beispielsweise Elektroscooter (E-Scooter/Elektroroller) und Segways.
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten. Mit ihr wurde eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen geschaffen.
Voraussetzungen
- Sie sind im Besitz eines Elektrokleinstfahrzeugs und
- nutzen dieses im öffentlichen Straßenverkehr.
Zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde:
- Wenn Sie in einer kreisangehörigen Gemeinde oder Großen Kreisstadt wohnen: das Landratsamt.
- Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung.
Erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
Vertiefende Informationen
allgemeine Informationen, die rechtlich nicht verbindlich sind:
Verfahrensablauf
Haben Sie Zweifel, ob das von Ihnen gekaufte Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann oder ob Sie hierfür einen Führerschein benötigen?
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde.