Grundbucheinsichtsstelle
Die Einsicht in das Grundbuch ist nach § 12 Grundbuchordnung jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Einsichtsberechtigt ist z.B. der eingetragene Eigentümer, eingetragene Berechtigte und Gläubiger, Personen mit Forderungen gegen den Eigentümer oder einen eingetragenen Berechtigten sowie u. U. Grundstücksangrenzer. Reine Neugier oder Kaufinteresse berechtigten nicht zur Einsicht. Wer zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt ist, kann Abschriften aus dem Grundbuch sowie von Urkunden verlangen, auf welche in Grundbucheintragungen Bezug genommen wurde (z.B. Kaufverträge oder Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz).
Abschriften aus den Grunddaten können über die Grundbucheinsichtsstelle Philippsburg oder unmittelbar durch den Antragssteller bei dem Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg (GBZA) in 70806 Kornwestheim, Stammheimer Str. 10 angefordert werden.
Die Identität des Einsichtssuchenden / Antragssteller muss durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachgewiesen werden.
Gebühren
Die Einsicht in das Grundbuch ist kostenlos.
Für Grundbuchausdrucke fallen folgende Kosten an:
- einfache (unbeglaubigte) Grundbuchausdrucke: 10 Euro
- amtliche (beglaubigte) Grundbuchausdrucke 20 Euro
Für Unterschriftsbeglaubigungen, Entwürfe und Beurkundungen werden Gebühren nach dem GNotKG berechnet.
Im Übrigen sind die Leistungen der Grundbucheinsichtsstelle gebührenfrei.