Kurzkonzession für Vereinsfeste
Voraussetzungen für eine kurzzeitige Gaststättenkonzession nach § 12 GastG
1. Besonderer Anlass einer öffentlichen Veranstaltungen bzw. öffentlichen Feier, z.B. Vereinsjubiläen, Umzüge, Straßenfeste, Sportfeste und andere kurzfristige Ereignisse.
2. Der Verkauf von alkoholischen Getränken mit der Möglichkeit des Verzehrs an Ort und Stelle.'*
Der Antrag für eine Gaststättenkonzession ist vom Veranstalter gemäß § 3 Abs. 1 Gaststättenverordnung mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes beim Ordnungsamt der Stadt Philippsburg mündlich oder schriftlich zu stellen.
Sofern eine Veranstaltung länger als vier zusammenhängende Tage stattfindet, ist für die Erteilung der Konzession das Landratsamt Karlsruhe, Ordnungsamt, Tel.-Nr. 0721/936-5817, zuständig.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr ist abhängig von der Bearbeitungszeit. Im Gebührenverzeichnis ist eine Gebühr von 12,00 Euro für je 15 Minuten Bearbeitungszeit festgesetzt.
Rechtsgrundlage
12 Gaststättengesetz in Verbindung mit der Gaststättenverordnung Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung.