Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.
Voraussetzungen
Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann von Ihnen die Vorlage von Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Dies können beispielsweise sein:
- Personalausweis oder Reisepass
- Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil
- Ausweise der Familienangehörigen
Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen. - Bescheinigung des Wohnungsgebers (PDF)
Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.
Kosten
Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei. In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
Rechtsbehelf
Keiner
Zuständige Mitarbeiter
- Frau Ulrike Hambsch
- 07256 87-360
- 07256 8766-360
- ulrike.hambsch@philippsburg.de
- Fachdienst: Bürgerbüro / Ortsverwaltung Huttenheim
- Raum: 011
- Frau Melissa Kirsch
- 07256 87-110
- 07256 8766-110
- standesamt@philippsburg.de
- Fachdienst: Standesamt/Friedhofswesen
- Raum: 003
- Frau Giulia Grohmann
- 07256 87-133
- 07256 8766-133
- giulia.grohmann@philippsburg.de
- Fachdienst: Bürgerbüro
- Raum: 013
- Frau Sabrina Siebert
- 07256 87-144
- 07256 8766-144
- sabrina.siebert@philippsburg.de
- Fachdienst: Bürgerbüro
- Raum: 013
- Frau Andrea Hacker
- 07256 87-122
- andrea.hacker@philippsburg.de
- Fachdienst: Bürgerbüro
- Raum: 011
- Frau Anna Schenfeld
- 07256 87-133
- 07256 87-133
- anna.schenfeld@philippsburg.de
- Fachdienst: Bürgerbüro
- Raum: 013
Verfahrensablauf
Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn
- diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
- diese mit Ihnen umziehen.
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.
Hinweise
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.
Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort