Meldebescheinigung beantragen
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,
beispielsweise für:
- Aufgebot beim Standesamt
- Zulassungsstelle
- Banken
- Rentenversicherer.
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
Voraussetzungen
keine
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.
Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt.
Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.
Rechtsbehelf
Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.
Zuständige Mitarbeiter
- Frau Ulrike Hambsch
- 07256 87-360
- 07256 8766-360
- ulrike.hambsch@philippsburg.de
- Fachdienst: Bürgerbüro / Ortsverwaltung Huttenheim
- Raum: 011
- Frau Barbara Pospisil
- 07256 87-208
- 07256 8766-208
- barbara.pospisil@philippsburg.de
- Fachdienst: Bürgerbüro
- Raum: 012
- Frau Giulia Grohmann
- 07256 87-133
- 07256 8766-133
- giulia.grohmann@philippsburg.de
- Fachdienst: Bürgerbüro
- Raum: 013
- Frau Sabrina Siebert
- 07256 87-144
- 07256 8766-144
- sabrina.siebert@philippsburg.de
- Fachdienst: Bürgerbüro
- Raum: 013
- Frau Andrea Hacker
- 07256 87-122
- andrea.hacker@philippsburg.de
- Fachdienst: Bürgerbüro
- Raum: 011
- Frau Anna Schenfeld
- 07256 87-133
- 07256 87-133
- anna.schenfeld@philippsburg.de
- Fachdienst: Bürgerbüro
- Raum: 013
Verfahrensablauf
Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.
Fristen
keine
Hinweise
Eine elektronische Meldebescheinigung beinhaltet keine Unterschrift und Dienstsiegel.
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort