Entwurfsverfasser
In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Dies gilt auch für Sie als Entwurfsverfasser:
Weiterführende Themen
Entwurfsverfasser
- Überblick
- Tätigwerden als Entwurfsverfasser
- Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer
- Hinweise für in Deutschland lebende Freiberufler
- Hinweise für ausländische Freiberufler
- Anmeldung beim Finanzamt
- Berufsausübung
- Steuerliche Aspekte
- Verbraucherinformationen